Teure Konsequenzen bei unüberlegtem Wechsel

Wer Versicherungsangebote von mehreren Versicherern für ein und dasselbe Risiko wie zum Beispiel einer Hausratversicherung vergleicht, wird schnell diverse Unterschiede nicht nur in der Prämie, sondern auch im Versicherungsumfang feststellen. Das kann dazu führen, dass sich spätestens im Schadenfall das vermeintliche Schnäppchen als teure Fehlentscheidung herausstellen kann, wenn in der gekündigten Police bestimmte Risiken versichert waren, die im neuen Vertrag nicht mehr enthalten sind.

Wer einen Versicherungsvertrag kündigen will, um beispielsweise zu einem anderen Versicherer zu wechseln, muss bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Die meisten Sachversicherungen wie Hausrat-, Gebäude-, Rechtsschutz-, Haftpflicht-Policen sowie Unfallversicherungs-Verträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf).

Ist als Vertragsablauf beispielsweise der 1. Januar eines Jahres in der bestehenden Police vereinbart, muss spätestens am 30. September des Vorjahrs die schriftliche Kündigung des Kunden (Versicherungsnehmers) beim Versicherer eingegangen sein, damit sie fristgerecht ist. Bei Kfz-Versicherungsverträgen gilt in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist. Wer seinen Kfz-Vertrag zum Vertragsablauf, das ist üblicherweise der 1. Januar des Folgejahres, kündigen will, muss spätestens am 30. November die Kündigung beim Versicherer eingereicht haben.

Wenn der Versicherungsumfang schlechter ist

Doch ob sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer tatsächlich lohnt und nicht im Schadenfall sogar mehr kostet, als man Prämie einspart, hängt von diversen Faktoren ab. Denn auch wenn ein Versicherungsangebot auf den ersten Blick preiswerter erscheint als eine bestehende Police, kann sie beim Versicherungsumfang schlechtere Konditionen bieten als der bisherige Vertrag.

Unterschiede im Versicherungsumfang können dazu führen, dass ein erlittener Schaden, den die bisherige Police übernommen hätte, im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag gar nicht abgesichert ist und man deswegen die Schadenskosten selber tragen muss.

Sind beispielsweise in der neuen Privathaftpflicht-Police im Gegensatz zum bisherigen Vertrag keine beruflichen Schlüsselschäden mitversichert, muss man selbst für die Kosten aufkommen, wenn man den Schlüssel oder die Chipkarte, welche zum Zutritt des Arbeitsplatzes notwendig sind, verloren hat. Zu den Kosten für den Austausch der Schlösser kommen möglicherweise auch noch die bis dahin erforderlichen Objektschutzkosten.

Eigentor in der Leben- und Krankenversicherung

Wer unüberlegt eine laufende Lebensversicherung vor dem festgelegten Ablauftermin oder auch eine bestehende Krankenversicherung kündigt, für den kann es auch ohne Schadensfall teuer werden. Denn bei einer Lebensversicherung bildet sich aus den eingezahlten Prämien ein hoher Teil des Kapitalertrags erst zum Vertragsende hin. Dieser würde bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.

Zudem sind bei bestehenden Lebens- und Krankenversicherungen alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten im bisherigen Vertrag mitversichert. Im Gegensatz dazu muss man sich bei einem Neuabschluss in der Regel erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen, was dazu führen kann, dass der Schutz für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird.

Außerdem haben Versicherer das Recht, einen Antrag auf eine Lebens- oder Krankenversicherung aufgrund einer bestehenden Erkrankung auch komplett abzulehnen.

Nicht jeder Antrag muss vom Versicherer angenommen werden

Auch ein Antrag auf eine Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Kfz-Kasko- oder Rechtsschutz-Versicherung, der gestellt wurde, um nach einer Kündigung zu einem anderen Versicherer zu wechseln, kann vom neuen Versicherer abgelehnt werden.

Insbesondere, wenn zum bisherigen Sach-, Rechtsschutz-, Kfz- oder Haftpflichtvertrag zu viele Schäden gemeldet wurden, kann es sein, dass ein Versicherer einen Antrag ablehnt.

Hat man die Angebote mit den bestehenden Policen verglichen und ist man sicher, dass man zu einem anderen Versicherer wechseln möchte, sollte ein bestehender Versicherungsvertrag immer erst gekündigt werden, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Antragsannahme vorliegt. Nur so ist gewährleistet, dass man nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

„Bitte warten, Sie werden verbunden“

Doch nicht nur der Versicherungsumfang in den einzelnen Policen auch die Kundenbetreuung kann sich je nach Versicherer unterscheiden. Während einige Versicherungs-Gesellschaften Versicherungsvermittler haben, die einen Vor-Ort-Service anbieten, müssen Kunden von Versicherern ohne Vermittler wie bei Direktversicherern in die jeweilige Filiale fahren oder sich online oder telefonisch durchfragen.

Jeder, der einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, um Geld zu sparen, sollte sich sinnvollerweise, bevor er eine Kündigung ausspricht, nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise bisherigem Versicherer in Verbindung setzen. In einigen Fällen lässt sich durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung erzielen.

Einsparungen sind zum Teil auch möglich, wenn man die Zahlweise von monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich auf jährlich umstellt, da dadurch der Ratenzahlungszuschlag in Höhe von einigen Prozent entfällt

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