Jedem kann ein Missgeschick passieren

Wer einen Schaden anrichtet, auch wenn es nur versehentlich geschieht, muss laut Gesetz dafür haften – und zwar in voller Höhe. Wird dabei beispielsweise jemand verletzt, können die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen an den Schadenverursacher schnell im fünf- oder sechsstelligen Betrag liegen. Dies wäre für die meisten ein finanzielles Desaster. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung kann man dieses Kostenrisiko für wenig Geld absichern.

Keiner ist davor gefeit, dass er versehentlich einen anderen schädigt. Egal, ob man während eines Restaurantbesuches versehentlich das Smartphone eines Gastes beim Vorbeigehen vom Tisch herunterwirft oder beim Besuch eines Freundes ein Glas Rotwein auf dessen Teppich verschüttet. Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet nämlich jeder für alle Schäden, die er unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe.

Besonders teuer wird es für den Schadenverursacher, wenn er beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer durch eine Unaufmerksamkeit einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine Person verletzt wird. In diesem Fall muss der Unfallverursacher nicht nur ein eventuell gefordertes Schmerzensgeld und die notwendigen medizinischen Behandlungskosten zahlen, sondern beispielsweise auch die durch den Unfall verursachten dauerhaften Einkommensausfälle übernehmen.

Kostenschutz und Abwehr unberechtigter Forderungen

Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung nimmt dem Versicherten solche finanziellen Risiken ab. Hat ein Versicherter versehentlich einen Schaden verursacht, übernimmt eine solche Police zum einen die berechtigten Schadenersatzansprüche und wehrt zum anderen aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ab. Sollte dazu ein Rechtsstreit notwendig sein, trägt der Privathaftpflicht-Versicherer beispielsweise die dabei anfallenden Prozesskosten.

Je nach Vereinbarung bietet eine Privathaftpflicht-Police Versicherungsschutz für eine einzelne Person, für ein Ehepaar oder auch für eine komplette Familie mit minderjährigen Kindern. Selbst ein unverheirateter Lebenspartner und/oder erwachsene Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Ein solcher Versicherungsvertrag übernimmt beispielsweise Schäden, die der Versicherte als Privatperson, zum Beispiel als Fußgänger, beim Radfahren, beim Sport, bei alltäglichen Verrichtungen oder auf Reisen verursacht.

Eltern und Besitzer eines selbst genutzten Einfamilienhauses

Auch Schäden, die das eigene Kind anrichtet, übernimmt die Privathaftpflicht-Police der Eltern, sofern sie für den entstandenen Schaden haften müssen.

Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses, die ihre Verkehrssicherungs-Pflicht wie die Streupflicht bei Glatteis auf den Zugangswegen zum Haus vernachlässigt haben, sind, wenn deswegen jemand zu Schaden kommt, in der Regel ebenfalls durch eine solche Police geschützt.

Von Freundschaftsdiensten bis hin zum Schlüsselverlust

In einigen Privathaftpflicht-Policen können zudem diverse andere Risiken – zum Teil gegen Aufpreis – abgesichert werden. Versicherbar sind häufig Gefälligkeitsschäden, also zum Beispiel Schäden, die man einem Freund zufügt, während man ihm beim Umzug hilft. Für einen solchen Gefälligkeitsschaden müsste der Schadenverursacher in der Regel eigentlich nicht haften und der Geschädigte würde leer ausgehen.

Auch Schäden durch Schlüsselverluste, also die Kosten, die beim notwendigen Austausch der Schlösser entstehen, nachdem man den Schlüssel für das Mietshaus, in dem man wohnt, und/oder den Generalschlüssel für den Betrieb, in dem man arbeitet, verloren hat, sind oft versicherbar.

Schutz für den Fall, dass ein anderer einen schädigt

In manchen Policen können auch Forderungsausfall-Schäden mitversichert werden. In diesem Fall kommt die eigene Privathaftpflicht-Versicherung für Schäden auf, die einem selbst von einem anderen zugefügt werden und die der Schädiger jedoch nicht bezahlen kann, weil er beispielsweise über keine Privathaftpflicht-Versicherung oder kein ausreichendes Vermögen verfügt. Das heißt, der Versicherer zahlt die Schadenersatzleistung an den Versicherten.

Mehr Details, wen und was eine Privathaftpflicht-Versicherung absichert und worauf im Schadenfall zu achten ist, enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Die private Haftpflichtversicherung“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Sie kann auch unter der Telefonnummer 0800 3399399 bestellt werden.

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