Normalerweise kann ein Fahrzeughalter frei bestimmen, welche Kfz-Werkstatt nach einem Kaskoschaden das Auto reparieren soll. Verzichtet der Versicherungskunde im Kfz-Versicherungsvertrag jedoch auf diese Wahlfreiheit, erhält er unter Umständen nicht nur einen großzügigen Rabatt auf die Kfz-Versicherungsprämie.
Ist in der Kfz-Versicherungspolice im Bereich des Kaskoschutzes ein Verzicht auf die freie Werkstattwahl vereinbart, behält sich der Versicherer das Recht vor, im Schadenfall eine Werkstatt aus seinem Werkstattnetz auszuwählen. Diese auf den ersten Blick nachteilige Vereinbarung hat entscheidende Vorteile für den Versicherungskunden.
Denn die Prämie für den Kaskoschutz ist dadurch in der Regel erheblich niedriger als ohne den Verzicht auf die freie Werkstattwahl. Zum Teil ist bei manchen Versicherern ein Tarif mit Werkstattbindung im Vergleich zu einem ohne bis zu mehrere Hundert Euro günstiger.
Günstiger und mehr Service
Einige Versicherer räumen aber nicht nur Prämienvergünstigungen ein, sondern übernehmen bei der Vereinbarung einer eingeschränkten Werkstattwahl neben den Kosten für die Kfz-Reparatur eines Kaskoschadens auch den notwendigen Transport in die vorgegebene Werkstatt.
Voraussetzung ist meist, dass das Auto aufgrund eines Kaskoschadens nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist, oder dass sich der Kaskounfall ab einer bestimmten Kilometerentfernung, zum Beispiel ab 50 Kilometer vom Wohnsitz des Kfz-Halters ereignet hat.