Wann erwachsene Kinder bei den Eltern versichert bleiben

Ist das 18. Lebensjahr erreicht, sollte sich jeder grundsätzlich Gedanken darüber machen, ob er auch richtig abgesichert ist. Denn ohne eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung und eine vernünftige Vorsorge für Krankheit und Alter kann es zu einem finanziellen Desaster kommen. Doch nicht für alles muss ein Volljähriger gleich eine eigene Versicherungspolice abschließen.

Viele Eltern haben Versicherungsverträge, in denen auch die minderjährigen Kinder kostenlos mitversichert sind. Bei einigen Policen besteht der Versicherungsschutz auch für den volljährigen Nachwuchs, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Mitversicherung in der Privathaftpflicht-Police …

So sind in einer Privathaftpflicht-Police der Eltern zum Beispiel volljährige, unverheiratete Kinder in der Regel weiterversichert, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden.

Die Absicherung besteht meist auch trotz einer kurzfristigen Unterbrechung der Ausbildung wegen eines Bundesfreiwilligen-Dienstes, eines freiwilligen Zusatzwehrdienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Praktikums oder einer Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz. Grundsätzlich darf jedoch eine in den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen vermerkte Altersgrenze nicht überschritten sein. Bei vielen Privathaftpflicht-Policen ist zum Beispiel eine kostenlose Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes möglich.

Bei Überschreitung der Altersgrenze oder auch mit Abschluss der Berufsausbildung endet für den jungen Erwachsenen die Mitversicherung in der elterlichen Police und er benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag.

… und in der Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern

Ähnliches gibt es auch bei einer Privatrechtsschutz-Versicherung. Besteht eine entsprechende Police für die Eltern, genießen auch deren volljährige Kinder weiter Versicherungsschutz in diesem Vertrag, wenn sie unverheiratet sind und eine in der Police festgelegten Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, noch nicht erreicht haben.

Diese kostenlose Mitversicherung endet in der Regel, wenn das volljährige Kind einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird, nachgeht. Der Lohn für eine Ausbildung oder BAföG für das Studium gilt nicht als leistungsbezogenes Entgelt. Folglich bleiben auch Kinder während eines Studiums oder einer Ausbildung mitversichert, selbst wenn sie währenddessen gelegentlich einen Job ausüben, um sich Geld hinzuzuverdienen.

Für eine bestehende Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Eltern gilt die Mitversicherung erwachsener Kinder in vielen Policen allerdings nicht. Hat ein Volljähriger einen Führerschein oder schon ein eigenes Fahrzeug, sollte in diesem Fall eine separate Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police abgeschlossen werden.

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