Riestern bleibt weiterhin beliebt

Seit 2002 fördert der Staat die private Altersvorsorge in Form von Riester-Verträgen mit Zulagen und Steuervorteilen. Auch im ersten Halbjahr 2016 schlossen zahlreiche Bürger eine entsprechende Riester-Police ab. Damit stieg laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Gesamtbestand auf mehr als 16,49 Millionen Riester-Verträge an. Ein hoher Vertragsanteil entfällt dabei auf eine der vier möglichen Fördervarianten.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor Kurzem mitteilte, hat sich der Gesamtbestand der Riester-Verträge in den ersten sechs Monaten diesen Jahres von 16,48 auf 16,49 Millionen Verträge erhöht. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge.

Bürger, die Anspruch auf eine Riester-Förderung haben und einen entsprechenden Riester-Rentenvertrag für ihre Altersvorsorge abschließen, bekommen staatliche Förderungen in Form von Geldzulagen und/oder Steuervergünstigungen. Wer Anspruch auf eine Förderung hat, kann derzeit aus vier verschiedene Anlageformen für das Riester-Sparen auswählen: den Riester-Versicherungsverträgen, Riester-Banksparverträgen, Riester-Investmentfonds-Verträgen und Wohn-Riesterverträgen.

Das gibt es vom Staat

Einen Anspruch auf eine Förderung haben alle, die unmittelbar zulageberechtigt sind. Dazu gehören unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte.

Ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung hat der Ehegatte eines unmittelbar Zulagenberechtigten, und zwar unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit. Damit ein Förderberechtigter prinzipiell Anspruch auf eine Riester-Förderung hat, muss er einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat in den Riester-Vertrag einzahlen. Die volle Förderung gibt es, wenn der Riester-Sparer einen Mindesteigenbetrag von vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens für den Vertrag aufwendet.

Ein Riester-Sparer bekommt bei einer vollen Förderung die sogenannte Grundzulage in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bezieht, werden noch einmal 185 Euro jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Bei Kindern, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.

Die meisten wählten die Versicherungsvariante

Von den Ende Juni 2016 bestehenden 16,49 Millionen Riester-Verträgen entfielen knapp 10,94 Millionen Policen auf Riester-Versicherungsverträge. Damit ist diese Vertragsform mit über 66 Prozent des gesamten Bestandes der Riester-Verträge weiterhin die beliebteste Riester-Variante.

An zweiter Stelle liegen mit insgesamt rund 3,14 Millionen Verträgen, das entspricht einem Anteil von rund 19 Prozent aller Riester-Verträge, die Riester-Investmentfondsverträge. Knapp zehn Prozent aller Riester-Verträge, das sind knapp 1,63 Millionen Verträge, entfallen auf die Wohn-Riestervariante.

Weniger als fünf Prozent beziehungsweise insgesamt 790.000 Riester-Verträge wurden in Form von Banksparverträgen abgeschlossen. Detaillierte Informationen zur staatlichen Förderung und Hilfe bei der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages gibt es beim Versicherungsfachmann.

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