Der Herbst und insbesondere der Winter bergen zahlreiche Schadensrisiken für ein Haus, wie Schimmelbildung an den Wänden durch eindringende Kälte und Feuchtigkeit bis hin zu aufgefrorenen Leitungen. Auch die Heizkosten steigen unnötig, wenn beispielsweise Fenster- und Türendichtungen nicht mehr einwandfrei funktionieren. Vieles lässt sich jedoch im Vorfeld vermeiden.
Um ein Haus winterfest zu machen, ist eine gründliche Inspektion der Immobilie vom Dach bis zum Keller nach möglichen Schäden sowie eine entsprechende Behebung der Mängel wichtig. Durch ein undichtes Dach, defekte Fenster sowie beschädigte Fenster- und Türdichtungen können beispielsweise Kälte und Feuchtigkeit eindringen. Erhöhte Heizkosten und mögliche Schimmelbildung durch Feuchtigkeit sind die Folge.
Doch auch im Garten und bei den Zufahrtswegen zum Haus gibt es einiges zu beachten, um typische Herbst- und Winterschäden zu vermeiden.
Damit aus kleinen Gebäudemängeln keine Kostenlawine wird
Jedes Jahr sollte geprüft werden, ob Dachplatten defekt oder verschoben sind. Denn dies könnte dazu führen, dass Feuchtigkeit eindringt oder ein Sturm beschädigte oder lose Dachplatten weiter lockert und herunterwirft. Um Sturmschäden zu verhindern ist es zudem wichtig, dass Antennen, Solar- oder auch Photovoltaikanlagen schadenfrei und gut verankert sind.
Zudem sind verschmutzte oder bereits verstopfte Regenrinnen und Fallrohre zu reinigen, da anderenfalls dauerhaft unkontrolliert ablaufendes Wasser zu Schäden am Mauerwerk führen kann. Am Dach angebrachte Schneefanggitter, helfen unkontrolliert abgehende Eis- und Schneelawinen zu verhindern.
Fenster und Türen sollten sich richtig schließen lassen, damit weder Kälte noch Feuchtigkeit ins Haus eindringen oder ein Sturm ein schadhaftes Fenster aufdrücken kann. Außerdem sind poröse oder eingerissene Fenster- und Türdichtungen zu erneuern.
Für eine winterfeste Heizung
Ein besonderes Augenmerk gilt im Herbst und Winter der Heizung. Denn eine defekte Heizung ist in der kalten Jahreszeit nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch zu teuren Frostschäden führen. Die Heizung sollte daher laut der Deutschen Energie-Agentur GmbH (Dena) mindestens einmal im Jahr vom Fachmann kontrolliert und gewartet werden. Eventuell müssen die Heizkörper entlüftet und/oder der Heizkessel gereinigt werden. Zudem sollte man genügend Brennstoffe wie zum Beispiel Heizöl, Gas, Holz oder Pellets bevorraten.
Laut Dena erreicht man zwar mit der Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius eine Energieeinsparung um rund sechs Prozent, doch die Temperatur von Schlafräumen sollte nicht dauerhaft unter 16 Grad Celsius liegen. Anderenfalls kann es zu Kondensation von Feuchtigkeit und damit zur Schimmelbildung kommen. In der kalten Jahreszeit sind auch selten oder nicht benutzte Räume zu heizen, um Frostschäden zum Beispiel an wasserführenden Leitungen und Rohren und Kondensations-Feuchtigkeit an den Wänden und Fenstern in diesen Räumen zu verhindern.
Selbst isolierte wasserführende Leitungen können beispielsweise im unbeheizten Keller oder Dachgeschoss einfrieren. Die Dena rät grundsätzlich, Heizungs- und Warmwasserrohre, die über Putz verlaufen und nicht isoliert sind, nachträglich zu dämmen. Denn „jeder Meter ungedämmte Heizungsleitung im Keller bedeutet einen jährlichen Mehrverbrauch von bis zu zehn Litern Öl“ , so die Dena-Experten, wenn mit Öl geheizt wird.
Notwendige Präventionsmaßnahmen auf dem Grundstück
Außerhalb des Hauses sollten alle Sickerschächte oder Abläufe kontrolliert und von Laub und Schmutz befreit werden, damit Regen- und Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann und nicht durch Kellerschächte ins Haus oder in die Garage gelangt. Um Frostschäden zu vermeiden, sind außenliegende Wasserleitungen und Gartenschläuche sowie Regentonnen und Springbrunnen zu entleeren und danach wasserführende Außenanschlüsse abzudrehen.
Damit Bewohner und Besucher sicher und unbeschadet ins und aus dem Haus kommen, ist darauf zu achten, dass die Außenbeleuchtung funktioniert. Insbesondere an Außentreppen und im Bereich vor der Haustüre reduziert eine gute Beleuchtung das Unfallrisiko. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eventuell verlegte Bodenplatten auf Treppen, Wegen, Terrassen und Plätzen vor dem Haus nicht lose sind oder Risse aufweisen. Anderenfalls könnten sie bei Frost auffrieren und so zu gefährlichen Stolperfallen werden.
Prinzipiell haben Immobilienbesitzer für die Wege zum und um das Haus eine Räum- und Streupflicht, um das Sturzrisiko von Fußgängern bei Laub, Schnee- oder Eisglätte zu minimieren. Diesbezüglich ist das benötigte Werkzeug wie Besen und Schneeschaufel auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen sowie ausreichend Sand, Splitt und/oder Tausalz an einem trockenen und leicht erreichbaren Ort bereitzustellen.