Wirtschaftsdelikte: Häufig sind Mitarbeiter die Haupttäter

Zwei Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen haben jeweils eine Studie rund um das Thema Wirtschaftskriminalität veröffentlicht. Beide Studien kommen zu dem Schluss, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Täter Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens und nicht selten sogar Führungskräfte des jeweiligen Betriebes sind. Menschliches Versagen ist die Hauptursache für Wirtschaftskriminalität.
Diverse Studien bestätigen seit Jahren: Rund die Hälfte aller Wirtschaftsstraftaten gegen Firmen begehen Mitarbeiter. Vor Kurzem haben zu diesem Thema auch die zwei Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG und Pricewaterhousecoopers Deutschland (PwC) jeweils eine Studie veröffentlicht. In der aktuellen KPMG-Studie „Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2018“ gaben die Befragten allerdings in 61 Prozent der Fälle Externe und in 37 Prozent Interne als Täter an. In zwölf Prozent arbeiteten Externe und Interne zusammen.
Die gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entstandene Studie „Wirtschaftskriminalität 2018“ der PwC wiederum kommt beim Zusammenwirken von externen und internen Tätern zum selben Ergebnis. Externe wurden aber nur mit 42 Prozent registriert, interne Täter dagegen mit 46 Prozent.
Führungskräfte überdurchschnittlich oft kriminell
Die PwC-Studie bestätigt eine Kernaussage früherer Untersuchungen: Die oberste Führungsebene ist im Verhältnis zu ihrem geringen Anteil an der gesamten Mitarbeiterschaft überdurchschnittlich häufig kriminell aktiv. In jedem vierten Fall (25 Prozent), der von internen Tätern begangen wurde, handelt es sich beim Haupttäter um eine Person aus der Führungsetage.
Je höher die Position, desto leichter und attraktiver scheinen die Möglichkeiten zu sein, eine Wirtschaftsstraftat zu begehen. Deshalb rät die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft zu besonderer Vorsicht und Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung von Personen in Führungs- und Vertrauenspositionen.
Bei Wirtschaftsdelikten, die von außen begangen werden, sind es sogar in jedem zweiten Fall (49 Prozent) Täter aus der Führung des schädigenden Unternehmens. Rund ein Drittel (34 Prozent) der Wirtschaftsdelikte begingen dabei Geschäftspartner und Dienstleister, weitere zehn Prozent Kunden.
Die größten Risikofaktoren
Menschliches Versagen ist auch nach Meinung der KPMG die Hauptursache für Wirtschaftskriminalität. Danach nannte fast jeder Zweite (48 Prozent) als Risikofaktor Nummer eins jeweils Unachtsamkeit beziehungsweise Nachlässigkeit, fehlende oder mangelnde Kontrolle sowie mangelndes Unrechtsbewusstsein.
Auf Platz zwei, drei und vier sehen 28 Prozent der Befragten die mangelnde Sanktionierung von Fehlverhalten, gefolgt von fehlenden Schulungen und Trainings mit 27 Prozent sowie Zeitdruck mit 25 Prozent als hohes Risikopotenzial für mögliche Wirtschaftsstraftaten.
Was ist zu tun? Ausreichend kontrollieren, Mitarbeiter schulen und trainieren, Leitlinien beziehungsweise Vorgaben formulieren und bekannt machen sowie auf Vorbilder im Top-Management und im mittleren Management setzen, meinen die Studienautoren. Fehlten diese Faktoren oder sind sie mit Mängeln behaftet, erhöhten sie gleichfalls das Risiko.
Versicherungslösungen bei Wirtschaftskriminalität
Für zahlreiche Schäden, die durch Wirtschaftskriminelle verursacht werden, bietet die Versicherungswirtschaft diverse Absicherungslösungen an. Zu nennen sind hier unter anderem eine Vertrauensschaden-Versicherung, eine D&O(Directors-and-Officers)-Versicherung, eine Firmen- und Spezial-Strafrechtsschutz-Police, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Forderungsausfall-Versicherung. Damit lassen sich unter anderem diverse finanzielle Folgen abdecken, die durch firmeninterne oder -externe Wirtschaftskriminelle angerichtet werden können.
Viele Wirtschaftsdelikte werden auch in Rahmen von Cyberkriminalität begangen. Und auch hier gibt es entsprechende Absicherungslösungen von einigen Versicherern in Form von Cyberversicherungen. Damit lassen sich unter anderem zahlreiche Kosten, die den betroffenen Firmen beispielsweise infolge eines Hacker- und Spionageangriffs entstehen, absichern.
Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Daten oder Aufwendungen, um eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines geglückten Hackerangriffs zu verhindern. Versicherbar sind aber auch mögliche Ausgaben, die für ein Krisenmanagement notwendig werden, nachdem Cyberkriminelle beispielsweise geklaute Daten unerlaubt veröffentlicht haben.

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