Immer noch hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man nicht mit Clocks, High Heels, Flipflops oder auch ganz ohne Schuhe ein Auto fahren darf. Diese Vorgaben zum Schuhwerk gilt jedoch nur für eine eng begrenzte Personengruppe.
Insbesondere im Sommer kommt immer wieder die Frage auf, ob es für Autofahrer eine Vorschrift bezüglich des Schuhwerkes gibt. Denn vielen ist klar, dass das Fahren mit Sandalen, High Heels, Pantoletten, Flipflops, Clogs oder anderen an den Fersen offenen Schuhen ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt.
Denn die Gefahr, dass man mit solchen Schuhen von den Pedalen rutscht, oder dass sich die Schuhe zwischen den Pedalen einklemmen, ist höher als bei einem festen Schuhwerk, das den gesamten Fuß umschließt. Und auch wer barfuß fährt, kann leichter von den Pedalen rutschen als mit festen Schuhen. Daher raten Verkehrssicherheits-Experten jedem beim Autofahren rutschsichere und feste Schuhe zu tragen. Allerdings, gibt es kein generelles Verbot, das Autofahrern das Tragen von keinen oder leichten Schuhen wie Flipflops untersagt.
Keine Schuhvorschriften für die Allgemeinheit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erklärt zudem, dass auch die Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig vom getragenen Schuhwerk den Schaden des Unfallgegners bezahlt – also auch, wenn der Unfall durch die Schuhe des Autofahrers verursacht wurde. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn dem Pkw-Fahrer die getragenen Flipflops vom Fuß rutschen und sich diese zwischen Gas- und Bremspedal verhaken und es deswegen zum Unfall kommt.
Wenn ein Kfz-Fahrer selbst einen Unfall grob fahrlässig verursacht, kann eine bestehende Vollkaskoversicherung unter Umständen den Schadenersatz für den Unfallschaden am eigenen Pkw ganz oder zum Teil verweigern. Nach Aussage des GDV bedeutet jedoch das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren in den seltensten Fällen ein so schwerwiegendes Außer-Acht-Lassen der üblichen Sorgfalt, dass dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden könnte.
Berufskraftfahrern wird das Schuhwerk vorgeschrieben
Es gibt jedoch eine Personengruppe, die darauf achten muss, mit welchen Schuhen sie ein Fahrzeug fährt – die Berufskraftfahrer.
Berufskraftfahrer müssen nämlich die geltenden Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten. Diese verpflichten Berufskraftfahrer, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen.