Wenig staatliche Hilfe bei Überschwemmungsschäden

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) warnt davor, sich ausschließlich auf staatliche Hilfen zu verlassen, für den Fall, dass es zu einer Überschwemmung kommt und das eigene Haus oder der Hausrat dadurch beschädigt wird. Denn eine staatliche Unterstützung bei Schäden durch Starkregen oder Hochwasser gibt es, wenn überhaupt, allenfalls in Härtefällen.

Im vergangenen Jahr haben Starkregen und Überschwemmung Schäden in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro verursacht, schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist allerdings nicht gegen solche erweiterte Naturgefahren, sogenannte Elementarschäden, versichert, so der GDV. Eine Elementarschaden-Versicherung kann üblicherweise in eine bestehende Gebäude- und auch Hausratversicherung gegen Aufpreis miteingeschlossen werden.

Sie bietet unter anderem eine Absicherung gegen Schäden durch Überschwemmung und Starkregen, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben und diverse andere Naturkatastrophen. Bundesweit haben nur etwa 43 Prozent der Hausbesitzer eine entsprechende Wohngebäudeversicherung, die auch Elementarschäden mit abdeckt. Je nach Bundesland sind die Absicherungsquoten sogar noch niedriger als in Bremen mit nur 21 Prozent. Eine Elementarschaden-Absicherung für den Hausrat hat sogar nicht einmal jeder Vierte, der eine Hausratversicherung besitzt.

Staatliche Hilfen allenfalls in Härtefällen

Der GDV warnt davor, sich auf staatliche Hilfen im Falle von Naturkatastrophen wie Starkregen, der übrigens in allen Regionen Deutschlands auftreten und zu hohen Schäden führen kann, zu verlassen. Denn hierfür gelten in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedliche Regelungen. „In einigen Bundesländern gibt es generelle Richtlinien, in anderen nicht. Teilweise gibt es Aussagen seitens der Regierung zu finanzieller Unterstützung in Härtefällen und zur notwendigen Eigenvorsorge des Hausbesitzers“, erläutert der GDV.

Eine kurze Übersicht über die Regelungen zu den staatlichen Hilfen bei Überschwemmungen durch Starkregen je Bundesland enthält das GDV-Webportal. Nach Angaben des GDV gilt grundsätzlich der Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungsschefs der Länder von 2017. Sodass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“.

Welche Häuser besonders gefährdet sind

Dies dürfte in erster Linie für die Häuser gelten, die im sogenannten Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „Zürs Geo“ in die Gefährdungsklassen drei und vier eingeordnet sind. In der Zone drei liegt die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Hochwasser laut GDV bei einmal alle 100 Jahre, bei Zone vier bei einmal alle zehn Jahre. In die Gefährdungsklassen drei und vier sind bundesweit von etwa 21,7 Millionen erfassten Häuser nur rund 329.000 Gebäude eingruppiert.

Und von diesen ist nicht einmal jedes dritte Bauwerk – nach absoluten Zahlen deutschlandweit circa 95.000 Häuser – in die höchste Risikoklasse vier eingeteilt und kann daher in der Regel nicht oder nur schwer versichert werden. Dies ist ein Anteil von nur 0,4 Prozent aller Wohngebäude. Bundesweit sind laut GDV jedoch rund 99 Prozent der Häuser und Haushalte problemlos gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen versicherbar.

Facebook