1,2 Millionen Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule

Letztes Jahr verunfallten mehr als 1,2 Millionen Kindergartenkinder, Schüler und Studenten im Kindergarten beziehungsweise im Unterricht oder auf dem entsprechenden Hin- und Rückweg. Wie man als Eltern zumindest das Unfallrisiko auf dem Schulweg minimieren kann.

Ein Kind steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es sich im Kindergarten oder einer anderen staatlich anerkannten Tageseinrichtung wie einem Hort oder auch auf dem Hin- und Rückweg von zu Hause dorthin bei einem Unfall verletzt. Das Gleiche gilt für Schüler und Studenten, die in einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, einer (Fach-)Hochschule oder auf dem entsprechenden Hin- und Rückweg verunfallen.

Wird der Versicherte bei einem solchen Unfall so schwer verletzt, dass er ärztlich behandelt werden muss oder sogar stirbt, gilt das als meldepflichtiger Schul- oder Schulwegunfall. Wie aus den vorläufigen Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hervorgeht, ist in 2018 im Vergleich zu 2017 die Anzahl der meldepflichtigen Schul- und Schulwegunfälle um insgesamt 6,3 Prozent auf knapp 1,24 Millionen Unfälle gesunken.

So viele verunglücken in der Schule oder auf dem Schulweg

Konkret verunglückten 2018 1,13 Millionen Kinder, Schüler oder Studenten im Kindergarten, in der Schule oder in der Hochschule beziehungsweise (Fach-)Universität und fast 105.000 auf dem Hin- oder Rückweg dorthin.

772 Kinder, Schüler oder Studenten erhielten in 2018 aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen aufgrund eines solchen Unfalles – sie sind dauerhaft körperlich oder geistig geschädigt und mindestens zu 20 Prozent vermindert erwerbsfähig – eine gesetzliche Unfallrente zugesprochen.

Insgesamt wurden zudem letztes Jahr 34 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, davon elf bei einem Schulunfall und 23 bei einem Schulwegunfall, so schwer verletzt, dass sie daran starben.

Was Eltern tun können, um das Unfallrisiko zu minimieren

Prinzipiell ist es schon für Erstklässler wichtig, den Schulweg genau zu kennen, bevor sie ihn zum ersten Mal alleine gehen. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) rät Eltern, einen sicheren Schulweg auszusuchen und den Weg dorthin mehrmals zusammen mit dem Kind zu absolvieren. Der Schulweg sollte so wenig Gefahrenstellen wie möglich aufweisen, selbst wenn er dadurch länger wird. Als Gefahrenstellen gelten unter anderem Straßen, die ohne Ampel oder Zebrastreifen zu überqueren sind, sowie unübersichtliche Kreuzungen, Bahnübergänge oder Baustellen.

Hilfen zur Schulwegplanung enthalten der Webauftritt des UDV sowie eine kostenlos bestell- und herunterladbare UDV-Broschüre oder -DVD. Das Kind sollte unter anderem von den Eltern mehrmals in der Praxis gezeigt bekommen, wie es sich an einem Zebrastreifen, einer Fußgängerampel oder an sonstigen gefährlichen Stellen zu verhalten hat. Muss das Kind öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sollte es die Gefahren kennen, wenn zum Beispiel an der Haltestelle oder im Bus gedrängelt oder geschubst wird.

Es sollte daher wissen, mit welchem Abstand man zur Bordsteinkante an der Haltestelle warten muss und wo es sich im Verkehrsmittel am sichersten hinstellen und festhalten kann, wenn kein Sitzplatz mehr frei ist. Der UDV rät, Kinder erst ab der fünften Schulklasse oder frühestens nach bestandener Radfahrausbildung, die oft in der vierten Klasse angeboten wird, alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Jüngere Kinder können nämlich beim Radfahren oft nicht alle Aufgaben wie Treten, Lenken und dabei richtig zu reagieren gleichzeitig bewältigen.

Hektik und Stress vermeiden

Grundsätzlich sollten Eltern darauf achten, dass Kinder auf dem Weg zur Schule helle und farbenfrohe Kleidung tragen. Auch Reflektoren an Schultaschen, Schuhen und Jacken sowie am Fahrrad minimieren das Risiko, dass ein Kind bei schlechten Sichtverhältnissen wie bei Regen, Nebel oder Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen wird. Zudem ist es wichtig, dass das Kind frühzeitig den Schulweg antritt, um entspannt zur Schule zu gehen.

Denn Hektik und Stress verleitet viele dazu, unvorsichtig zu sein oder sich sogar regelwidrig zu verhalten – zum Beispiel, weil sie vor lauter Angst zu spät zu kommen, bei Rot über die Ampel rennen –, und erhöhen damit erheblich ihr Unfallrisiko. Eltern sollten daher auch ihrem Kind eindeutig zu verstehen geben, dass es nicht in Panik geraten muss, wenn es sich einmal verspätet. Insgesamt bietet übrigens auch die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Teilabsicherung.

So reichen die gesetzlichen Unfallleistungen wie eine gesetzliche Unfallrente oft nicht, um die unfallbedingten Kosten und Aufwendungen abzudecken. Zudem fallen Freizeitunfälle – dies sind die meisten Unfälle – nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch umfassende Absicherungslösungen an, damit ein fehlender oder unzureichender gesetzlicher Versicherungsschutz nicht zum finanziellen Problem wird. Eine private Unfallversicherung gilt beispielsweise weltweit und rund um die Uhr, also auch bei Schul- und bei Freizeitunfällen.

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