Autoreifen – Herbstzeit ist Wechselzeit

Im Oktober ist es Zeit, sein Auto mit Winterreifen zu bestücken. Wer in der kalten Jahreszeit mit Sommerreifen unterwegs ist, erhöht nämlich nicht nur das Unfallrisiko signifikant, unter Umständen muss er auch mit einem Bußgeld und bei einem Unfall sogar mit versicherungs-rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Tatsächlich gibt es zwar hierzulande keinen festen Zeitpunkt, wann ein Pkw von Sommer- auf Winterreifen umgerüstet werden muss, allerdings gilt seit 2010 hierzulande eine situative Winterreifenpflicht. Konkret ist in Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) vorgeschrieben, dass Autos, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte auf öffentlichen Straßen gefahren werden, mit Winterreifen auf allen vier Rädern ausgestattet sein müssen. Wer sich nicht daran hält, erhöht die Gefahr zu verunfallen.

Zudem muss ein Autofahrer, aber auch ein Pkw-Halter beim Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht mit Strafen und auch mit versicherungs-rechtlichen Nachteilen rechnen. Im Detail gelten Reifen nur als Winterreifen, wenn sie ein Alpine-Symbol, das ist ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, an der Reifenflanke haben. Bis 30. September 2024 können als Winterreifen auch Reifen mit einer M+S Kennzeichnung verwendet werden, sofern diese vor dem 1. Januar 2018 – erkennbar an der am Reifen angegebenen DOT-Nummer – produziert wurden.

Warum Winterreifen bei Kälte sinnvoll sind

Winterreifen zeichnen sich durch ein spezielles Profil für einen besseren Gripp auf der Fahrbahn aus. Zudem sorgt eine besondere Laufflächenmischung, dass Winterreifen auch bei Außentemperaturen von unter sieben Grad Celsius nicht verhärten. Beides reduziert bei Kälte und Schnee das Unfallrisiko. Tests belegen zum Beispiel, dass ein Pkw mit Winterreifen bei einer Geschwindigkeit von 50 oder 100 Stundenkilometern auf einer schneebedeckten Fahrbahn einen etwa halb so langen Bremsweg benötigt als mit Sommerreifen.

„Im Gegensatz zu Sommerreifen ist die Laufstreifenmischung von Winterreifen auch bei niedrigen Temperaturen noch flexibel, sodass Winterreifen griffig bleiben und sich optimal verzahnen. Die Gummimischung von Sommerreifen dagegen verhärtet bei winterlichen Temperaturen und bietet nicht mehr den erforderlichen Grip“, erklärt auch Sandra Demuth, Referatsleiterin der Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V.

Sie betont: „Man sollte bereits im Oktober auf Winterreifen wechseln – denn nicht nur bei Schnee, sondern auch bei kalten Temperaturen sind Winterreifen die richtige Wahl.“ Schon im Oktober ist es abends, nachts oder morgens häufig kalt, sodass mit Reifglätte und Bodenfrost zu rechnen ist, was wiederum Winterreifen erfordert. Laut Experten sollten Winterreifen aus Sicherheitsgründen eine Profiltiefe vom mindestens vier Millimeter haben, auch wenn nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind. Winterpneus sollten zudem nicht älter als sechs Jahre sein, da danach der Reifengummi zu hart wird.

Wenn man gegen die situative Winterreifenpflicht verstößt

Nicht nur der Kfz-Fahrer auch der Pkw-Halter kann, wenn sein Auto ohne eine witterungsgemäße Bereifung gefahren wird, bestraft werden. Autofahrer, die gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen, droht ein Bußgeld von 60 bis 120 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Ein Pkw-Halter, der es zulässt oder es sogar anordnet, dass sein Wagen trotz witterungsbedingter Notwendigkeit nicht mit Winterreifen gefahren wird, kann ein Bußgeld von 75 Euro und ebenfalls ein Punkt im FAER auferlegt werden.

Zudem kann sich die Missachtung der situativen Winterreifenpflicht bei einem Verkehrsunfall nachteilig auswirken. Einem Autofahrer, der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt und an einem Unfall beteiligt ist, kann eine Teilschuld zugesprochen werden, auch wenn er nicht der Unfallverursacher ist. Denn er verstößt damit nicht nur gegen die StVO, sondern nimmt auch in Kauf, dass sich der Bremsweg verlängert.

Ist es für den Pkw-Fahrer erkennbar, dass Winterreifen angesichts der Witterungsverhältnisse notwendig wären und fährt er dennoch mit Sommerreifen, handelt er zudem grob fahrlässig. Eine bestehende Vollkaskoversicherung kann in dem Fall, bei der Regulierung des Eigenschadens am Pkw die Schadenzahlung wegen grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen, sofern in der Kfz-Versicherungspolice keine andere Vereinbarung besteht.

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