Jährlicher Check-up für den Kfz-Verbandskasten

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss immer damit rechnen, dass er an eine Unfallstelle kommt. Daher sollte der laut Gesetz im Auto mitzuführende Erste-Hilfe-Kasten jederzeit einsatzbereit sein. Da bestimmte der vorgeschriebenen Verbandskasten-Inhalte nur begrenzt haltbar oder funktionsfähig sind, ist es wichtig, diese regelmäßig beziehungsweise mindestens einmal im Jahr zu kontrollieren. Neben einem Verwarnungsgeld kann ein veralteter Verbandskasteninhalt auch dazu führen, dass die bei einem Unfall notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht oder ungenügend durchführbar sind.

Wer an eine Unfallstelle kommt, bei der sich noch keine anderen ausreichend um die Unfallbeteiligten kümmern, muss neben der Sicherung des Unfallortes die Verletzten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und der vorhandenen Erste-Hilfe-Kenntnisse versorgen. Der Gesetzgeber verlangt diesbezüglich auch, dass in jedem Pkw ein einsatzfähiger Verbandskasten mitgeführt wird. Der Inhalt dieses Erste-Hilfe-Kastens ist gemäß DIN Norm 13164 ebenfalls gesetzlich vorgegeben.

Bei einer Hauptuntersuchung (TÜV) wird ein fehlender Verbandskasten übrigens als geringer Mangel gewertet. Stellt die Polizei beispielsweise im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle fest, dass man im Auto keinen Erste-Hilfe-Kasten dabeihat oder dass dessen Inhalt nicht mehr gebrauchsfähig ist, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro. Der Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens hält nämlich nicht ewig.

Veralteter Inhalt – riskant für Ersthelfer und Verletzte

Prinzipiell müssen in einem Verbandskasten beispielsweise Wundschnellverbände, Kompressen, Pflaster, Verbandtücher, Fixierbinden und Verbandpäckchen in verschiedenen Größen sein. Zum vorgeschriebenen Inhalt zählen auch eine Rettungsdecke, medizinische Einmalhandschuhe, zwei Hautdesinfektionstücher und eine Schere sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung.

Allerdings können zum Beispiel Verband- und Hilfsmittel wie Pflaster und Fixierbinden ihre Sterilität, Klebekraft oder auch Elastizität verlieren und damit unbrauchbar oder sogar für den Verletzten gefährlich werden. Auch die Einmalhandschuhe können mit der Zeit spröde und durchlässig werden und den Helfer so nicht mehr vor Krankheitskeimen schützen. Daher ist es zur eigenen Sicherheit und auch für die eines Verletzten wichtig, regelmäßig das jeweilige Verfallsdatum des Verbandskasteninhalts oder das Haltbarkeitsdatum des kompletten Erste-Hilfe-Kastens zu überprüfen.

Abgelaufene oder auch bereits entnommene oder angebrochene Hilfsmittel sind gegen neue auszutauschen. Einmalhandschuhe, die zum Teil nicht mit einem Verfallsdatum versehen sind, sollten aus Sicherheitsgründen spätestens alle zwei Jahre ersetzt werden. Es kann auch günstiger sein, einen neuen Erste-Hilfe-Kasten zu kaufen, anstatt den Inhalt eines veralteten Verbandskastens entsprechend zu erneuern.

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