Geänderte Bußgelder und Verkehrsregeln

Am 28. April 2020 wird eine Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft treten. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen mit deutlichen Verschärfungen und empfindlichen Strafen rechnen. Diese betreffen nicht nur Bußgelder und Fahrverbotsregelungen für Geschwindigkeits-Übertretungen. Zudem gibt es einige neue Verkehrsregelungen und sogar neue Verkehrsschilder.

Die am 28. April in Kraft tretende Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht für Autofahrer unter anderem deutlich härtere Strafen bei Verstößen gegen die Rettungsgassen-Vorschrift vor. Auch Geschwindigkeits-Überschreitungen sowie Halte- und Parkverstöße werden höher bestraft als bisher. Selbst Halte- und Parkverstöße können nun zu einer Punkteeintragung im Flensburger Fahreignungsregister (FEAR) führen. Zudem werden mit der Novelle zahlreiche neue Straßenschilder eingeführt.

Grundsätzlich gilt: Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit wird ein sogenanntes Verwarngeld fällig. Dies liegt zwischen fünf und 55 Euro. Ein Bußgeld hingegen wird fällig, wenn die Verstöße gravierender sind oder ein Verwarngeld nicht (rechtzeitig) bezahlt wird, wobei ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro kosten kann. Geregelt ist dies im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG). Im Gegensatz zu einer Verwarnung – dies kann auch ein Knöllchen an der Scheibe sein – wird ein Bußgeldbescheid per Post zugestellt und geht mit entsprechenden Gebühren und Kosten einher.

Geschwindigkeits-Überschreitung innerorts …

Wer in Zukunft innerorts um zehn Stundenkilometer zu schnell ist, zahlt 30 Euro Verwarnungsgeld (früher 15 Euro) und bei elf bis 15 Stundenkilometern 50 Euro (früher 25 Euro). Ist man innerorts mit zwischen 16 und 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs, bezahlt man demnächst nicht nur 70 Euro Bußgeld, sondern es wird zudem noch ein Punkt im FEAR eingetragen (früher 35 Euro und keine Punkte).

Eine Übertretung zwischen 21 und 25 Stundenkilometern innerorts geht mit einem Bußgeld von 80 Euro einher und ist damit genauso teuer wie früher. Aber zukünftig kommen statt einem nun zwei Punkte im FAER und ein Monat Fahrverbot hinzu.

Erstaunlicherweise ändert sich bei drastischen Überschreitungen nichts: Wer beispielsweise innerorts mit 31 bis 40 Stundenkilometer zu schnell ist, zahlt nach wie vor 160 Euro Bußgeld und bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

… und außerorts

Das gleiche Bild zeigt sich bei den Geschwindigkeits-Verstößen außerorts: Auch hier werden die geringfügigen Übertretungen deutlich verschärft, während eine massive Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit unverändert bestraft wird.

So kostet beispielsweise zukünftig das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerorts um 10 Stundenkilometer 20 Euro (früher zehn Euro) und um elf bis 15 Stundenkilometer 40 Euro (statt 20 Euro).

Während sich in diesem engen Bereich die Geldstrafen verdoppelt haben, ändert sich für Fahrer, die wesentlich schneller unterwegs sind, zukünftig kaum etwas: So kostet beispielsweise das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 bis 50 Stundenkilometer 160 Euro Bußgeld. Hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beides entspricht keiner Veränderung zur derzeitigen Regelung.

Strafen für falsches Parken und andere Vergehen

Wer in Zukunft keine Rettungsgasse bildet, muss mit Geldbußen zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot und der Eintragung von zwei Punkten im FAER rechnen. Das gilt auch ohne dass hiervon eine konkrete Gefahr oder Behinderung ausgeht. Die gleiche Strafe erwartet Fahrer, die unerlaubt die Rettungsgasse nutzen. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das zukünftig unerlaubte Halten auf einem Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe werden ebenfalls deutlich teurer.

Die Geldbußen steigen hier von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro – und können sogar mit einem Punkt im FAER ergänzt werden, nämlich dann, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Wer übrigens unerlaubt auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss demnächst 55 statt 35 Euro zahlen. Genauso teuer ist das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Verwarngeld: 55 Euro).

Das sogenannte Auto-Posing – also das unnütze Hin- und Herfahren – wird zukünftig teuer. Statt 20 Euro können für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung nun bis zu 100 Euro fällig werden. Übrigens wird es auch für Radfahrer teuer: Wer mit dem Fahrrad auf einem Gehweg unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße zwischen 55 und 100 Euro rechnen (bisher zehn bis 25 Euro).

Zahlreiche neue Verkehrszeichen

Zukünftig gibt es zahlreiche neue Verkehrszeichen, wie zum Beispiel einen grünen Pfeil an einer Ampel, der für Radfahrer gilt. Nach diesem neuen Verkehrszeichen ist das Rechtsabbiegen bei einer roten Ampel für Radfahrer erlaubt – allerdings erst nach vorherigem Anhalten. Ein weiteres neues Verkehrszeichen ermöglicht die Einführung von Fahrradzonen, also von zusammenhängenden Bereichen, in denen die Regeln von Fahrradstraßen gelten.

Neu ist ein Symbol, um beispielsweise Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen sowie eine entsprechende Plakette, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe von Fahrzeugen zu befestigen ist, die für das Carsharing eingesetzt werden. Eingeführt wird ferner das Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Damit können Straßenverkehrsbehörden zum Beispiel an Engstellen ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern anordnen.

Wichtig für Kfz-Fahrer ist zudem, dass man innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts wenigstens 2,0 Meter Abstand halten muss, wenn man einen Radfahrer überholt. Die neuen Verkehrszeichen sowie eine Übersicht über die zahlreichen Änderungen, die mit der Novelle der StVO einhergehen, sind im Webauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zusammengefasst.

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