Fast jede zweite Wohnung wird hierzulande mit Gas geheizt. Es handelt sich dabei um eine eigentlich sichere Heizart. Doch wenn es zu einem Gasunfall kommt, sind die Folgen meist katastrophal. Daher sollte jeder mit einer Gasheizung wissen, wie er ein solches Unglück vermeiden kann.
Für mehr Sicherheit beim Heizen mit Gas
4.10.2022 (verpd) Fast die Hälfte aller Haushalte in Deutschland nutzt Gas zum Heizen und zum Teil auch zum Kochen. Insgesamt ist dies laut Experten eine relativ sichere Angelegenheit, unter anderem weil Gas ungiftig ist. Allerdings sollte jeder, der diesen hochexplosiven Energieträger in seinem Haushalt verwendet, einige grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen beachten, um das Unfallrisiko möglichst klein zu halten. Anderenfalls könnten dramatische Sach- und Personenschäden die Folge sein.
Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) werden rund 49,5 Prozent aller Wohnungen und damit über 21,2 Millionen Haushalte mit Gas beheizt. Trotz der aktuell rasant steigenden Gaspreise setzen immer noch viele Häuslebauer auf diesen Energieträger zum Heizen der Immobilie.
Allein im ersten Halbjahr 2022 war bei jedem sechsten für den Neubau genehmigten Wohngebäude eine Gasheizung vorgesehen, wie Daten des Statistischen Bundesamtes belegen.
Das zum Heizen in der Regel verwendete Erd- oder Stadtgas ist ungiftig, doch wenn es versehentlich aus defekten Leitungen oder Geräten ausströmt, besteht eine hohe Explosionsgefahr. Es drohen dadurch massive Sachschäden und schwerste bis tödliche Verletzungen bei Personen, die sich in der Nähe des Unglücksortes befinden. Zudem können unter anderem defekte oder verschmutzte Gasgeräte zu tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen.
Die jährliche Kontrolle
Auch wenn die Unfallhäufigkeit hierzulande gering ist – in den letzten 15 Jahren gab es jährlich laut Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) nur zwischen ein bis zwei Unfälle pro einer Million erdgasbeheizter Wohnungen –, sollte jeder Gasnutzer für sichere Gasanlagen sorgen.
Der DVGW rät diesbezüglich Eigentümern und Mietern, Gasanlagen und Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Außerdem sollten sie einmal pro Jahr selbst die Gasleitungen und Gasgeräte auf Sicherheit prüfen.
Wie hierbei vorzugehen ist, erklärt der DVGW online im abrufbaren Jahres-Check. Laut DVGW ist diesbezüglich beispielsweise einmal im Jahr zu prüfen, ob
- Absperreinrichtungen, zum Beispiel an Hausanschluss und Zähler frei zugänglich sind,
- Gasleitungen in einwandfreiem Zustand und gut befestigt sind. Zudem dürfen diese Leitungen nicht als Aufhängevorrichtung, zum Beispiel für Gegenstände wie Kleidung oder Handtücher missbraucht werden.
- Schlauchleitungen vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt sind
- Verbrennungs-Luftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen und nicht zugestellt sind
- die vorhandenen Gasgeräte intakt sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Geräte keine Rußspuren oder Verfärbungen haben sowie beim Betrieb kein auffälliger Geruch und auch keine ungewöhnliche Geräusche feststellbar sind. Zudem muss eine eventuell sichtbare Flamme am Gasgerät durchgehend blau und nicht gelb brennen.
Festgestellte Probleme und Fehler bei Gasgeräten und/oder Gasleitungen sollten in der Regel nur von einem Fachmann behoben werden.
Vorgeschriebene Prüf- und Kontrolltermine einhalten
Zusätzlich ist es wichtig, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungstermine, die zum Beispiel durch den Kaminkehrer durchzuführen sind, einzuhalten. Auch vom jeweiligen Gasgerätehersteller vorgegebene Wartungen und Prüfungen, unter anderem um die Gewährleistung und Garantie bei der Gastherme der Heizung und/oder dem Gasherd zu erhalten, gilt es zu beachten.
Der Benutzer beziehungsweise Wohnungseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Kontrollen termingerecht durchgeführt werden. Anderenfalls besteht ein erhöhtes Unfallrisiko und im Schadenfall kann diese Nachlässigkeit dazu führen, dass die Gebäude- und/oder die Hausratversicherung nicht leistet.
Wurden nämlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten bewusst unterlassen oder Gasgeräte nicht vorschriftsmäßig betrieben, muss man bei einem Gasunfall damit rechnen, dass der Versicherer für den dadurch entstandenen Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht oder nur teilweise leistet.
Kohlenmonoxidvergiftung verhindern
Nicht oder nur unzureichend gewartete Gasgeräte wie Gasheizungsthermen können durch Ruß verschmutzen, was die Verbrennung verschlechtert und den Gasverbrauch erhöht.
Bei stark verrußten Geräten besteht zudem das Risiko, dass durch eine schlechte Verbrennung das farb-, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxidgas entsteht und in den Raum gelangt, was zu lebensgefährlichen Vergiftungen bei den Bewohnern führen kann.
Ein Kohlenmonoxidaustritt ist auch durch eine zu geringe Luftzuführung, eine zu dichte Gebäudehülle sowie falsch dimensionierte Ventilatoren oder Dunstabzugshauben möglich. Denn dadurch kann ein Unterdruck im Raum oder Gebäude entstehen, der einen Luftmangel sowie einen Abgasaustritt verursacht.
Wurde eine Gebäudehülle saniert oder eine sonstige Änderung an der Heizung oder am Gebäude vorgenommen, lässt sich mit einer entsprechenden Messung zum Beispiel durch den Kaminkehrer feststellen, ob eine ausreichende Luftzuführung besteht.
Experten raten zur Installation von Gasmeldern
Übrigens, „ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern“, betont der DVGW. So ist auch der Mieter verpflichtet, vorhandene Gasanlagen vorschriftsmäßig zu verwenden und alles zu unterlassen, was zu einer Anlagenschädigung oder zu einem Gasunfall führen könnte.
Die meisten Gasunfälle werden laut Experten durch einen leichtsinnigen Umgang, eine mangelnde Wartung oder auch unsachgemäße Reparaturen von Geräten und Leitungen verursacht. Beispielsweise ist es besonders gefährlich, wenn man Gasleitungen, die Aufputz verlegt sind, als Kleiderständer oder Aufhängevorrichtung missbraucht, da die Leitungen dadurch beschädigt beziehungsweise undicht werden könnten.
Dem eigentlich geruchlosen Stadt- und Erdgas wird zur Sicherheit ein nach Lösungsmittel riechender Geruchsstoff beigemischt, damit ausströmendes Gas bereits am Geruch erkannt werden kann. Wer jedoch schläft, bei dem ist der Geruchssinn kaum aktiv.
Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., empfiehlt daher die Installation von Gasmeldern in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und -geräte befinden. Diese Melder erkennen ausströmendes Gas bereits in geringer Konzentration, so dass genug Zeit bleibt, um die Unfallgefahr zu minimieren und sich in Sicherheit zu bringen.
Wenn ein Gasaustritt vermutet wird
Um die Explosionsgefahr zu mindern, ist nach einem vermuteten Gasaustritt im Haus offenes Feuer oder Funkenbildung unbedingt zu vermeiden.
So sind brennende Zigaretten oder Kerzen umgehend zu löschen. Zudem dürfen Feuerzeuge und Streichhölzer, aber auch Smartphones, Lichtschalter, Haustürklingeln, Computer, Telefone und elektrische Geräte nicht benutzt werden. Außerdem sollten keine Stecker aus der Steckdose gezogen werden.
Wichtig ist, sofort Fenster und Türen weit zu öffnen und für Durchzug zu sorgen, sowie die Gaszufuhr abzustellen, um die Gaskonzentration im Raum zu senken. Alle Mitbewohner sollten das Haus verlassen. Erst außerhalb des Hauses sind dann umgehend die Feuerwehr und der Gasversorger beispielsweise per Mobiltelefon zu verständigen.