Welche Erkrankungen besonders oft zu einer Berufsunfähigkeit führen, belegt eine aktuelle Studie. Sie verdeutlicht zudem, dass es zwischen verschiedenen Altersklassen unterschiedliche Hauptauslöser gibt.
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
15.5.2023 (verpd) Zahlreiche Erwerbstätige haben nicht zuletzt wegen der fehlenden beziehungsweise unzureichenden gesetzlichen Absicherung eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Laut einer Datenanalyse sind psychische und Nervenerkrankungen aktuell in mehr als jedem dritten Fall einer eingetretenen Berufsunfähigkeit dafür verantwortlich – im Vergleich zu 2007 ist das ein massiver Anstieg. Doch dies ist nicht die einzige Krankheit, die vermehrt zu einer Berufsunfähigkeit führte.
Im Rahmen einer regelmäßig durchgeführten Studie hat das Analysehaus Morgen & Morgen GmbH (M&M) bei den Personen, die eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung haben, untersucht, welche Krankheiten und Leiden am häufigsten zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Das Ergebnis: Nervenerkrankungen, zu denen auch psychische Erkrankungen wie Burn-out, Angststörungen oder Depressionen zählen, sind mit 34,5 Prozent die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, die zu Leistungen der privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen führten. Mehr als jeder dritte Leistungsfall war 2021 damit auf eine solche Erkrankung zurückzuführen.
Nur jede 13. Berufsunfähigkeit wird durch Unfälle verursacht
An zweiter Stelle liegen den Analysedaten zufolge Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Auf ihr Konto geht etwas mehr als jeder fünfte Berufsunfähigkeitsfall, nämlich 20,1 Prozent. Mehr als ein Sechstel der Fälle (17,4 Prozent) ist auf Krebs und andere bösartige Geschwulste zurückzuführen.
Unfälle sind in etwa jedem 13. Leistungsfall (7,6 Prozent) Grund für die Berufsunfähigkeit, Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems in rund jedem 14. Fall (7,0 Prozent). Sonstige Erkrankungen machen das verbleibende gute Achtel (13,5 Prozent) aus.
Ursache Psyche im jüngeren und mittleren Alter tendenziell häufiger
Das Analyseunternehmen hat die Ursachen einer Berufsunfähigkeit auch nach Altersklassen aufgeschlüsselt (bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre sowie ab 51 Jahre). Bei den bis 40-Jährigen lag der Anteil der psychischen Leiden gegenüber allen Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führten, im Jahr 2021 bei 35 Prozent, bei den 41- bis 50-Jährigen bei knapp 36 Prozent und bei den ab 51-Jährigen bei 30 Prozent.
Demnach kommen psychische Erkrankungen in jüngeren und vor allem in mittleren Jahren tendenziell häufiger vor als in der Altersgruppe ab 51 Jahren. Dies war vor acht Jahren noch genau andersherum gewesen.
Mit dem zunehmenden Alter nimmt der Anteil von Unfällen als Berufsunfähigkeits-Auslöser ab. Er liegt bei den bis 40-Jährigen mit zehn Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Betroffenen ab 51 Jahren mit nicht ganz sechs Prozent. Bei den 41- bis 50-Jährigen lag der Anteil bei rund sieben Prozent.
Was bei Älteren häufiger zu einer Berufsunfähigkeit führt
Genau umgekehrt verhält es sich bei Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten. Diese sind in der Altersgruppe ab 41- und ab 51-Jährigen mit jeweils knapp 18 Prozent häufiger Leistungsauslöser als bei den bis 40-Jährigen (fast 16 Prozent).
Auch Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates treten bei den Älteren (ab 51-Jährige: 22 Prozent) tendenziell häufiger als Grund für eine Berufsunfähigkeit auf als bei den jüngeren (bis 40-Jährige: 20 Prozent, 41- bis 50-Jährige: 19 Prozent).
Wenig überraschend ist diese Tendenz auch bei Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems zu beobachten. Ab einem Alter von 51 Jahren waren 22 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle darauf zurückzuführen. Bei den bis 40-Jährigen lag der Anteil dagegen bei 20 Prozent und bei den 41 bis 50-Jährigen bei 19 Prozent.
Starke Zunahme der psychischen und Nervenerkrankungen
Im zeitlichen Verlauf haben sich die Berufsunfähigkeits-Ursachen auffällig verändert. Der Anteil von Nerven- und psychischen Erkrankungen hat fast kontinuierlich zugenommen. Er ist von knapp einem Viertel im Jahr 2007 um fast die Hälfte auf einen neuen Höchststand von aktuell deutlich über einem Drittel gestiegen.
Auch Krebs und andere bösartige Geschwülste als Ursache haben zuletzt deutlich zugenommen. Der Anteil stieg im Betrachtungszeitraum um etwa ein Fünftel. Zuletzt wurde mit erneut über 17 Prozent der zweitgrößte Anteil nach dem Höchststand zwei Jahre zuvor (2021: nicht ganz 18 Prozent) gemessen.
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, die bis 2009 noch die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache darstellten, haben im Betrachtungszeitraum anteilsmäßig um über vier Prozentpunkte verloren und liegen seitdem nur noch auf dem zweiten Platz. Der aktuelle Wert stellt den zweitniedrigsten seit 2007 dar.
Seit 2007 um über ein Drittel abgenommen hat der Anteil der Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit. Auch der Anteil der Unfälle ist auf lange Sicht gesehen rückläufig (fast minus vier Prozentpunkte im Vergleich zum Höchststand in 2008).
Die gesetzliche Absicherung …
Schon seit 2001 gibt es übrigens von der gesetzlichen Rentenversicherung keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Betroffene Arbeitnehmer, die zwar erwerbsfähig sind, aber aufgrund eines Leidens ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, haben somit keinen Anspruch auf eine entsprechende gesetzliche Rente.
Doch auch Arbeitnehmer, die erwerbsgemindert sind und einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, müssen üblicherweise mit erheblichen Einbußen im Vergleich zu ihrem Einkommen vor der Erwerbsminderung rechnen.
Nur wer keiner oder maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit – auch wenn diese schlechter bezahlt ist, als die bisherige – nachgehen kann, kann einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Eine solche Rente gibt es jedoch nur, wenn die sonstigen versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, was bei Selbstständigen, Studenten, Berufsanfängern, Kindern sowie Hausfrauen und -männern oft nicht zutrifft.
… reicht nicht
Doch selbst wer keiner oder weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann und deswegen eine volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, hat eine Rentenhöhe, die in der Regel unter der Hälfte des bisherigen Einkommens liegt.
Die gesetzliche Absicherung im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit reicht daher meist nicht. Eine umfassende Absicherung ist jedoch über eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich, die es als selbstständige Police oder als Zusatzversicherung im Rahmen einer Lebensversicherung gibt.