In den letzten Jahren ist die Zahl der gesetzlich Krankenversicherten, die zusätzlich eine private Pflegezusatz-Versicherung haben, um das Kostenrisiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, deutlich gestiegen. Eine Vertragsvariante ist besonders beliebt.
Immer mehr sichern sich für den Pflegefall ab
26.6.2023 (verpd) Mittlerweile haben sich fast 4,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich über eine ergänzende Pflegezusatz-Versicherung abgesichert, um sich im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit eine Pflege leisten zu können. Das sind mehr als doppelt so viele im Vergleich zu vor zehn Jahren. Besonders beliebt ist dabei die Pflegetagegeld-Versicherung – und zwar mitunter auch als staatlich geförderte Variante.
In Deutschland muss jeder Einwohner gesetzlich pflegeversichert sein. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV), deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind. Privat Krankenversicherte sind in der privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV), die durch private Krankenversicherer angeboten wird, versichert. In beiden Fällen gilt der gleiche vorgeschriebene Mindestversicherungs-Umfang.
Allerdings übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten für die Pflege. Es handelt sich also nur um eine Teilkostenversicherung. Den Rest der Kosten, beispielweise für die Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim, müssen der Pflegebedürftige und sein Ehepartner übernehmen. Auch die Kinder können dazu verpflichtet sein, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro oder mehr beträgt.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betont diesbezüglich in seinem Webauftritt: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“
4,2 Millionen Personen haben eine Pflegezusatz-Police
Möglich ist eine solche zusätzliche Absicherung mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung. Sie wird in unterschiedlichen Varianten von privaten Krankenversicherern angeboten.
Nach einer aktuellen Statistik des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) waren 2021 – neuere Daten liegen noch nicht vor – fast 4,2 Millionen Personen zusätzlich über eine private Pflegezusatz-Versicherung abgesichert. Das waren ein Fünftel mehr als fünf Jahre zuvor und sogar mehr als doppelt so viele wie vor zehn Jahren.
Pflegetagegeld-Versicherung am beliebtesten
Von allen privaten Pflegezusatz-Policen waren 2021 deutlich über 3,2 Millionen Verträge ergänzende Pflegezusatz-Versicherung und weitere 917.000 staatlich geförderte Pflegezusatz-Policen.
Bei den Pflegezusatz-Policen gibt es insgesamt zwei Arten: die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Eine Pflegetagegeld-Versicherung zahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen in der Police vereinbarten Geldbetrag je Tag beziehungsweise eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente. Sie gehört zu den beliebtesten Pflegezusatz-Versicherungen, wie die Statistik zeigt.
Laut PKV-Verband waren 2021 nämlich über drei Millionen Personen über eine Pflegetagegeld- und rund 367.000 über eine Pflegekosten-Police abgesichert. Zu beachten ist, dass eine Person auch in mehreren Verträgen, also zum Beispiel in einer Pflegetagegeld- und zusätzlich in einer Pflegekosten-Versicherung versichert sein kann.
Mit staatlichen Zuschüssen zur Pflegeabsicherung
Eine Variante der Pflegetagegeld-Versicherung ist die staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung. Jeder gesetzlich pflegeversicherte Erwachsene, der noch keine Pflegeleistung von der sozialen Pflege- beziehungsweise gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung erhält oder erhalten hat, kann seit 2013 eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung (GEPV) abschließen.
Damit eine Police staatlich gefördert wird, muss sie einen bestimmten Versicherungsumfang garantieren. Beispielsweise muss eine solche Police bereits ab einer Pflegeeinstufung in Pflegegrad eins eine Leistung gewähren und ab Pflegegrad fünf mindestens 600 Euro Pflegegeld pro Monat an den versicherten Pflegebedürftigen auszahlen.
Staatlich gefördert wird ein solcher Vertrag mit einem Prämienzuschuss von fünf Euro im Monat, sofern der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich selbst bezahlt. Jedem Förderberechtigten wird also automatisch eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro im Jahr für eine entsprechend staatlich geförderte Pflegezusatz-Police aufwendet.
Bei der Ermittlung der Höhe der Versicherungsprämie werden nur das Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss sowie der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang berücksichtigt. Der Gesundheitszustand der versicherten Person und auch das Geschlecht spielen demnach keine Rolle. Dementsprechend ist keine Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatz-Versicherung notwendig.
Trotz Vorerkrankungen ist eine Absicherung möglich
Dadurch können auch Personen mit Vorerkrankungen oder chronischen Leiden eine solche staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung abschließen, ohne dass sie Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse fürchten müssen.
Prinzipiell empfiehlt es sich, so früh wie möglich eine zusätzliche Pflegevorsorge aufzubauen, denn je jünger man beim Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung ist, desto mehr Leistung gibt es für die Prämie. Ein Versicherungsvermittler kann in einem Beratungsgespräch klären, welche Absicherung im Pflegefall bereits vorhanden ist und wie sich die verbleibenden Kostenrisiken am besten absichern lassen.