Letztes Jahr wurden hierzulande durch Photovoltaikanlagen 54,3 Gigawattstunden Strom erzeugt, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wurde – ein neuer Höchstwert. Wie sich ein Anlagenbesitzer finanziell absichern kann, wenn es zum Ausfall des Stromerzeugers kommt.
Anzahl der Photovoltaikanlagen erreicht neuen Rekordwert
10.7.2023 (verpd) Die Zahl der Photovoltaikanlagen und des damit erzeugten Stroms steigt stetig. Kommt es allerdings zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer installierten Anlage, ist die anfängliche Kosten-Nutzen-Kalkulation für den Besitzer ohne einen passenden Versicherungsschutz oft hinfällig. Denn zum einen verringert sich der Stromertrag und zum anderen kann die Reparatur oder Wiederbeschaffung sogar den Anschaffungspreis übersteigen.
Im März 2023 waren in Deutschland insgesamt 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) mit einer Nennleistung von insgesamt 70,6 Gigawatt installiert, die Storm in das öffentliche Stromnetz einspeisen und über einen Stromzähler verfügen – beides neue Höchstwerte. Das waren 16 Prozent mehr Anlagen und sogar 21 Prozent mehr Nennleistung als im gleichen Monat des Vorjahres.
Hierbei sind Kleinstanlagen, die man beispielsweise auf dem Balkon anbringt und direkt an die Steckdose des Stromnetzwerks im Haus anschließt, noch gar nicht mit eingerechnet.
Insgesamt wurden letztes Jahr 54,3 Gigawattstunden Strom ins Stromnetz durch die Sonnenkollektoren eingespeist. Das entspricht einer Zunahme um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit wurde elf Prozent des insgesamt hierzulande eingespeisten Stroms durch Photovoltaik erzeugt – ebenfalls ein neuer Höchstwert.
Es geht nicht nur um die Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten einer PV-Anlage, bei der es sich nicht um eine kleine Balkonsolaranlage handelt, beginnen bei mehreren Tausend Euro. Wann sich ein solcher Sonnenstromerzeuger amortisiert, hängt von einigen Faktoren wie dem Anschaffungspreis, den Finanzierungskosten, den laufenden Kosten und vom Stromertrag ab.
Läuft sie schadenfrei, sind beispielsweise die Anschaffungskosten und laufenden Aufwendungen für eine PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus in der Regel nach sieben bis 15 Jahren durch den Stromertrag gedeckt. Tritt jedoch ein Schadenfall auf, gefährdet das die bisherige Kalkulation, wenn die dadurch außerplanmäßig anfallenden Kosten nicht abgesichert sind.
Gefahren für die PV-Anlage
Es gibt zahlreiche Risiken wie ein Material- oder Konstruktionsfehler, ein Brand, ein Blitzschlag, eine Überspannung, ein Hagelschlag bis hin zum Vandalismus oder Tierverbiss, die zu einer Beschädigung der PV-Anlage führen können.
Die dann notwendige Reparatur oder Wiederbeschaffung der beschädigten Anlagen kann den Anschaffungspreis deutlich übersteigen, da unter anderem auch noch Aufräumungs-, Lösch-, Entsorgungs- und sonstige Kosten anfallen können.
Zusätzlich muss mit Ertragseinbußen oder -ausfällen gerechnet werden, da eine beschädigte Anlage weniger oder keinen Strom mehr erzeugt. Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, um diese Kostenrisiken abzusichern.
Allgefahrendeckung
Beispielsweise lässt sich eine auf dem Hausdach montierter Sonnenstromerzeuger in der Regel in einer für die Immobilie bestehende Gebäudeversicherung mitversichern. Üblicherweise kann der Anlagenbesitzer hier optional mit einem Beitragsaufschlag einen Versicherungsschutz für die PV-Anlage gegen die Schäden Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel miteinschließen.
Für Privatpersonen, aber auch für gewerbliche Betreiber einer solchen Anlage auf dem Dach oder am Boden, die einen umfassenderen Versicherungsschutz wünschen, bieten einige Versicherer eine Photovoltaik-Versicherung mit einer sogenannten Allgefahrendeckung an.
Versichert sind hier unter anderem Schäden infolge von Brand, Naturereignissen wie Blitzschlag, Sturm, Hagel, Schneedruck oder Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Bedienungsfehlern, Material- und Konstruktionsfehlern, Überspannung und Tierverbiss wie Marderbissschäden.
Es gibt nur wenige Schadenursachen, wie eine vorsätzliche Beschädigung durch den Anlagenbetreiber, eine betriebsbedingte Abnutzung oder Schäden infolge von Krieg oder Kernenergie, die nicht durch die Photovoltaik-Versicherung abgedeckt sind.
Wenn es zu Ertragsausfällen gekommen ist
Versichert sind über eine Photovoltaik-Police in der Regel alle Bestandteile, die zu einer PV-Anlage inklusive der Peripheriegeräte gehören. Dazu zählen unter anderem Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer-, Überwachungs- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.
Zusätzlich lassen sich oftmals auch mögliche Schadennebenkosten wie Feuerlösch-, Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für ein Gerüst bis zu einer bestimmten Höhe mit absichern.
In einigen Photovoltaik-Policen können, teils gegen Aufpreis, außerdem die Ertragsausfälle, die der Anlagenbesitzer aufgrund eines versicherten Sachschadens erleidet, mitversichert werden.
Für Besitzer von Großanlagen gibt es diesbezüglich auch eine separate Ertragsausfall-Versicherung. Ersetzt wird normalerweise der entgangene finanzielle Ertrag bis zu einer im Vertrag festgelegten maximalen Tagesausfall-Entschädigung und Schadensdauer. Über weitere Details zu einer passenden Photovoltaik-Versicherung berät auf Wunsch der Versicherungsvermittler.