Folgenreiche Änderungen beim Hausrat

Ob Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung – nahezu kein Haushalt hat heute exakt das gleiche Inventar wie noch vor fünf oder zehn Jahren. Doch mit jeder Neuanschaffung ändert sich auch der Wert des Hausrates. Das sollte man auch bei einer bestehenden Hausratversicherung berücksichtigen.

Folgenreiche Änderungen beim Hausrat

4.3.2024 (verpd) Im Laufe der Zeit ändert sich die Ausstattung eines Hausrates. In den meisten Fällen steigt damit auch der Wert des Inventars. Zudem gibt es zum Teil auch neue finanzielle Gefahren in einem Haushalt, welche es früher nicht gab oder die bisher nicht versicherbar waren. Wenn in einer bestehenden älteren Hausratversicherung weder die Versicherungssumme noch die versicherten Risiken entsprechend den Veränderungen angepasst werden, droht im Schadenfall ein finanzieller Nachteil.

Ältere Hausrat-Versicherungspolicen bieten oftmals nur den Schutz, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zeitgemäß war. Allerdings verändert sich im Laufe der Zeit einiges. Das betrifft nicht nur den Wert des Hausrates, sondern auch die möglichen Gefahren, die zum finanziellen Schaden führen können.

Der Wert des Hausrates ändert sich mit der Zeit

In nahezu allen Haushalten ändert sich im Laufe der Zeit das Inventar und damit auch dessen Wert. Beispielsweise werden Elektrogeräte und Möbelstücke ausgetauscht, weil sie im Laufe der Zeit ihre Funktionsfähigkeit verlieren oder den gewünschten Anforderungen und dem aktuellen Stand nicht mehr entsprechend. Ferner werden viele Kleidungsstücke aus modischen Gründen, wegen Verschleiß und/oder einer Änderung der eigenen Kleidergröße immer wieder ersetzt.

Zudem kommen auch neue Dinge hinzu wie Schmuck, Uhren, Smartphones, Tablet-PCs und internetfähiger Fernseher, Saug- und/oder Mähroboter bis hin zu Smart-Home-Lösungen. Durch diese Veränderungen beim Hausrat, aber auch durch Preissteigerungen, verändert sich der Neuwert des Inventars, den man aufbringen muss, um den Hausrat nach einem Totalschaden neu anzuschaffen.

Ist im Schadenfall die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratpolice jedoch niedriger als der tatsächliche Neuwert des Hausrates, wird die Leistung der Hausratversicherung entsprechend gekürzt, da eine sogenannte Unterversicherung vorliegt. Daher ist es wichtig, die Versicherungssumme der bestehenden Hausratversicherung mindestens einmal im Jahr sowie bei jeder größeren Neuanschaffung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Werden die Versicherungssummen nur hin und wieder angepasst, hilft ein vereinbarter genereller Unterversicherungs-Verzicht, damit Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme auch erstattet werden. Wer im Totalschaden jedoch den Gesamtwert des Hausrates ersetzt bekommen möchte, sollte darauf achten, dass die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht.

Mehr Risiken wie früher versicherbar

Standardmäßig sind in der Regel in allen Hausratversicherungs-Verträgen Schäden am Hausrat durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Einbruch-Diebstahl, Raub sowie durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser abgesichert. In neueren Policen lassen sich meist weitere Schadensrisiken absichern.

Mit dem zum Teil gegen einen Prämienaufschlag angebotenen Einschluss von sogenannten Elementarrisiken können zum Beispiel Hausratschäden durch Starkregen, Überschwemmung, Schneelast, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und andere Naturgewalten versichert werden.

Ferner versicherbar sind zum Teil optional Seng- und Schmorschäden, Schäden durch Trickdiebstahl, Vandalismus, Überspannung, durch auslaufende Wasserbetten und Aquarien, ein Fahrraddiebstahl sowie Schäden durch einen Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten wie eines Mähroboters.

Manche Hausrat-Policen ersetzen je nach Vertragsvereinbarung sogar Schäden, die man durch einen Cyberangriff auf private Daten erleidet, wie die Datenwiederherstellungs-Kosten oder Phishingschäden beim Onlinebanking.

Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit möglich

Manche Hausratversicherer bieten gegen Prämienzuschlag für in der Police genannte Notfälle die Vermittlung und/oder Kostenübernahme entsprechender Dienstleister wie einen Rohrreinigungs-, Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallateur-, Schlüsseldienst- und/oder Schädlingsbekämpfungs-Service.

Des Weiteren kann oft optional vereinbart werden, dass es bei Schäden, die durch eine grobe Fahrlässigkeit des oder der Versicherten entstanden sind, zu keiner Leistungskürzung kommt, wie dies eigentlich standardmäßig der Fall wäre.

Zudem können so manche Schadenkosten, die vor einigen Jahren noch nicht versicherbar waren, in manchen Hausratversicherungs-Verträgen mit abgesichert werden. Dazu zählen beispielsweise Schlossänderungskosten nach einem Schlüsseldiebstahl sowie die Hotel- und Einlagerungskosten, nachdem die Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar geworden ist.

Einige Versicherer übernehmen auch den erlittenen Schaden, den Diebe durch einen Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl begangen haben in einem bestimmten vereinbarten Umfang. Ein Versicherungsfachmann prüft auf Wunsch, inwieweit die bestehende Hausratpolice ausreicht, um den aktuellen Wert des Hausrates und die vorhandenen Risiken umfassend abzusichern.

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