Wieder mehr schwere Diebstähle bei Firmen

Zum zweiten Mal in Folge ist letztes Jahr die Anzahl der Einbruch-Diebstähle in Firmen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die bisher bekannte Schadenhöhe betrug mehrere hundert Millionen Euro und war deutlich höher als im Vorjahr.

Wieder mehr schwere Diebstähle bei Firmen

12.8.2024 (verpd) Letztes Jahr wurden fast 115.800 schwere Diebstähle in Unternehmen wie Fabriken, Werkstätten, Büros, Banken, Gaststätten und Warenhäuser der Polizei gemeldet. Damit ist die Anzahl dieser Delikte zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Deutlich zugenommen hat auch die Höhe der bisher bekannten Schäden, die dadurch verursacht wurden, wie die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik belegt.

Aus der vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 (PKS 2023) geht hervor, das letztes Jahr über 115.758 schwere Diebstähle bei Firmen verübt wurden. Die Daten beziehen sich auf entsprechende Delikte, deren Tatorte Fabriken, Werkstätten, Diensträume, Büros, Lagerräumen, Warenhäuser, Verkaufsräume, Kioske, Gaststätten, Hotels, Pensionen sowie Banken, Sparkassen und Poststellen waren.

Ein schwerer Diebstahl ist gemäß §§ 243 und 244 Strafgesetzbuch ein Einbruch-Diebstahl sowie ein Diebstahl, bei dem eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wurde.

In der Mehrheit der Fälle erreichten die Diebe ihr Ziel

2023 hat sich die Anzahl dieser Taten im Vergleich zu 2022 um 16,1 Prozent erhöht. Bereits 2022 gab es eine Zunahme um 15,7 Prozent, nachdem die Anzahl der Taten in den vorangegangenen Jahren gesunken war. Die wenigsten schweren Diebstähle bei Unternehmen seit der Wiedervereinigung gab es 2021 mit 86.197 Fällen, die meisten 1993 mit 346.572 derartigen Delikten.

Insgesamt blieb es in 34.314 der 115.758 angezeigten schweren Firmendiebstähle beim Versuch. Damit erreichten in 81.444 Fällen und damit in über 70 Prozent der registrierten Delikte die Diebe ihr Ziel und stahlen beispielsweise Geld und/oder Güter. Das ist in etwa die gleiche Quote wie im Jahr zuvor. In den Jahren von 2006 bis 2021 lag dieser Wert noch bei 66,7 bis 69,9 Prozent, das heißt die Diebe scheiterten damals häufiger als in den letzten beiden Jahren.

Deutliche Unterschiede bei der Aufklärungsrate

Im Detail verzeichnete das BKA letztes Jahr 930 schwere Diebstähle bei Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und damit 11,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Aufklärungsrate durch die Polizei betrug 36,0 Prozent. Weitere 13.153 dieser Delikte betrafen Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen. Das waren 20,1 Prozent mehr Fälle als im Jahr 2022. Bei mehr als jedem fünften schweren Diebstahl, nämlich in 22,6 Prozent der Fälle, konnte der Dieb ermittelt werden.

In knapp 48.989 Fällen hatten es die Verbrecher auf Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster und Schaukästen abgesehen – gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um 23,5 Prozent. Die Polizei konnte hier sogar 62,9 Prozent der angezeigten Delikte aufklären.

Die meisten schweren Diebstähle, nämlich fast 52.686 Fälle, betrafen Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume. Das ist ein Plus von 9,6 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor. Hier lag die Aufklärungsquote nur bei 18,9 Prozent.

Die bisher bekannte Schadenhöhe für die in 2023 gemeldeten schweren Diebstähle in Unternehmen liegt bei knapp 414 Millionen Euro. Das ist im Vergleich zu den letztjährigen Daten der PKS 2022 ein Anstieg um rund zwei Drittel. Allerdings war das gesamte Schadensausmaß im Detail in den jeweiligen PKS-Statistiken noch nicht genau bekannt. So wurden in 2022 für rund 3.900 Fälle und in 2023 für etwa 4.800 Fälle (noch) keine konkrete Schadenhöhe angegeben.

Der passende Einbruchsschutz für Firmen

Ein guter Einbruchschutz bei Firmen kann Diebe abschrecken, aber auch verhindern, dass sie ihr Ziel erreichen. Tipps dazu enthält unter anderem der kostenlos download- und auch bestellbare Ratgeber der Polizei „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“.

Informationen zur Gefahrenabwehr finden sich ferner in der herunterladbaren Broschüre „Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333)“, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlicht wurde.

Doch trotz der Schutzmaßnahmen kann nicht jeder Einbruch verhindert werden. Daher ist es für Firmen sinnvoll, sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Verbrechens abzusichern. Möglich sind hier zum Teil hohe Reparatur- oder Anschaffungskosten für das gestohlene oder zerstörte Firmeninventar wie Büroeinrichtung, EDV- und Kommunikationstechnik sowie Werkzeuge und Produktionsmaschinen und -anlagen.

Ein Einbruch-Diebstahlschaden kann schlimmstenfalls auch zum teilweisen oder kompletten Stillstand des Betriebes führen und in der Folge zu hohen Ertragsausfällen. Versicherungslösungen, wie eine Inhaltsversicherung, eine Elektronik-, eine Maschinenversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, bieten hier finanziellen Schutz.

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