Leichtsinn, Unwissenheit oder auch ein technischer Defekt, es gibt viele Gründe, warum es beim Grillen zu einem folgenschweren Unfall kommen kann. Grillfreunde sollten daher prüfen, ob sie im Ernstfall auch richtig abgesichert sind, wenn es zu einem Grillunfall kommt.
Immer wieder passieren hierzulande beim Grillen schwere Unfälle. Häufige Ursache ist Leichtsinn. Immer wieder kommt es vor, dass manche die Grillkohle mit flüssigem Brandbeschleuniger wie Spiritus anzünden und es dadurch zu einer Stichflamme kommt, welche eine am Grill stehende Person oder auch nahe stehende Gegenstände erfasst.
Aber auch eine vom Wind weitergetragene Grillglut, die sich auf einem brennbaren Material entzündet, oder ein zu nah am Grill stehender Sonnenschirm, der durch brennendes Fett auf dem Grill in Brand gerät, sind keine Seltenheit. Brandschäden am eigenen oder nachbarlichen Haus bis hin zu Personenschäden beispielsweise in Form von Verbrennungen umstehender Personen sind möglich.
Wenn andere geschädigt werden
Hat der Hobbygriller keinen passenden Versicherungsschutz, muss er selbst für die möglichen Schäden aufkommen. Im Gegensatz dazu übernimmt eine bestehende private Haftpflichtversicherung die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche anderer Personen, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Eine solche Police wehrt aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.
Grundsätzlich sollte man regelmäßig prüfen, ob die in der Police vereinbarte Versicherungssumme hoch genug ist, um mögliche Personen- und Sachschäden zu begleichen.
Denn gerade, wenn Personen aufgrund eines leichtsinnig verursachten Grillunfalles schwere Verbrennungen erleiden oder das Haus des Nachbarn abbrennt, können die Schadenskosten extrem hoch sein.
Wenn der Hobbygriller selbst einen Personen- …
Doch auch derjenige, der grillt, kann sich und seine Familienangehörigen selbst finanziell absichern, für den Fall, dass er oder seine Angehörigen beim Grillen verletzt werden. Eine private Unfallversicherung bietet nämlich rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz – im Beruf und in der Freizeit, also auch bei einem Grillunfall.
In einer solchen Police können eine frei vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rente im Invaliditätsfall, aber auch mögliche Zusätze wie Zuschüsse bei kosmetischen Operationen und ein Krankenhaustagegeld individuell vereinbart werden. Übrigens: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Freizeitunfällen, zu denen auch Grillunfälle im Privatbereich zählen, nicht.
Um nach einer unfallbedingten Verletzung Einkommenslücken, die sowohl durch einen fehlenden als auch nicht ausreichenden gesetzlichen Versicherungsschutz auftreten können, abzusichern, bieten die privaten Versicherer zahlreiche Lösungen, wie beispielsweise eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- und/oder eine Krankentagegeld-Versicherung an.
… oder Sachschaden erleidet
Wer grillt, kann darüber hinaus mit einer eigenen Hausrat- und Gebäudeversicherung dafür sorgen, dass ein Brand am eigenen Haus oder Hausrat, der versehentlich durch das Grillen verursacht wird, nicht seine finanzielle Existenz kostet. In manchen Hausratpolicen sind auch Gartenmöbel mitversichert, solange sie auf dem in der Police genannten Grundstück verwendet werden und dabei in Brand geraten.
Während eine privaten Haftpflichtversicherung bei einem fahrlässig oder auch grob fahrlässig verursachten Schaden leistet, unterscheidet eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung zwischen den Fahrlässigkeitsgraden. Denn bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden kann der Hausrat- und Gebäudeversicherer die Schadensleistung normalerweise im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen.
Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn der Versicherte zum Anzünden des Grills einen flüssigen Brandbeschleuniger verwendet. In einigen Hausrat- und Gebäudepolicen lässt sich jedoch auch die grobe Fahrlässigkeit gegen einen Aufpreis mitversichern, damit es im Schadenfall nicht zu einer Kürzung der Leistung kommt.