Eine passende Absicherung für das Elektrofahrrad

Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV) besitzen die Bürger hierzulande mittlerweile rund drei Millionen Elektrofahrräder. Da diese Pedelecs und E-Bikes nicht selten 1.000, 2.000 Euro oder noch mehr kosten, ist es umso ärgerlicher, wenn einem so ein Rad gestohlen wird, oder man es bei einem selbst verschuldeten Sturz beschädigt. Es gibt jedoch Versicherungslösungen, die in solchen Fällen die Reparatur- oder Anschaffungskosten übernehmen.

Letztes Jahr war hierzulande laut Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV) knapp jedes siebte aller verkauften Fahrräder ein Elektrorad. Circa 605.000 Elektroräder, dazu zählen beispielsweise Pedelecs und E-Bikes, wurden 2016 in Deutschland verkauft. Bei allen Velos, also auch bei Elektrorädern gilt, wer bei einem selbst verschuldeten Unfall einen anderen schädigt, muss gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für den dabei entstandenen Schaden mit seinem gesamten Vermögen haften. Doch mit der richtigen Haftpflicht-Police lässt sich dieses finanzielle Risiko absichern.

Der Haftpflichtversicherer übernimmt im Versicherungsfall die Personen- und Sachschäden, die der Versicherte beim Fahren mit dem (Elektro-)Rad bei anderen fahrlässig verursacht hat. Besteht keine entsprechende Haftpflichtabsicherung, muss der Pedelec-Fahrer selbst für den Schaden aufkommen. Bestimmte Elektroräder dürfen nur auf öffentlichen Straßen benutzt werden, wenn dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. An diesen Rädern muss hinten ein entsprechendes Versicherungs-Kennzeichen als Nachweis, dass ein solcher Versicherungsschutz besteht, angebracht sein.

Elektroräder, die als Fahrräder gelten

Sogenannte Pedelecs sind Fahrräder mit Motorunterstützung bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Sie gelten rechtlich als Fahrrad, daher darf man damit zum Beispiel auch auf Radwegen fahren.

Laut Gesetz ist für ein Fahrrad mit Elektromotor beziehungsweise ein Pedelec mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt, das den Fahrer beim Treten höchstens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern unterstützt, kein Versicherungs-Kennzeichen vorgeschrieben. Dies gilt auch, wenn das Elektrorad über eine Schiebe- und Anfahrhilfe ohne Treten bis sechs Stundenkilometer verfügt.

Elektroräder, die als Fahrräder gelten, sind oftmals sogar kostenlos in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung des Radfahrers mitversichert. Wer sich nicht sicher ist, ob das Fahren mit einem Pedelec bereits in seiner bestehenden Privathaftpflicht-Police miteingeschlossen ist, kann sich an den Versicherungsvermittler wenden. Besteht kein Versicherungsschutz, kann dies häufig gegen einen kleinen Aufpreis optional mitversichert werden.

Spezielle Fahrradversicherungen

In vielen Hausratversicherungs-Policen können derartige Pedelecs teils optional gegen Diebstahl versichert werden. Die Versicherungssumme und auch der Versicherungsumfang variieren je nach dem, was in der Police vereinbart wurde oder welche Versicherungs-Bedingungen dem Vertrag zugrunde liegen.

In manchen Hausratpolicen ist der Versicherungsschutz eines ordnungsgemäß gegen Diebstahl abgesicherten Elektrofahrrades zum Beispiel auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr beschränkt.

Es gibt aber auch eigenständige Fahrrad-Versicherungen. Solche Policen decken je nach Vertragsvereinbarung nicht nur das Diebstahlrisiko, sondern gegebenenfalls auch Vandalismusschäden und/oder Schäden am (Elektro-)Fahrrad, die durch einen Sturz oder Unfall verursacht wurden, ab.

Wann ein Versicherungs-Kennzeichen notwendig ist

Für folgende Elektroräder ist ein Versicherungs-Kennzeichen und im Zuge dessen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, wie sie zum Beispiel auch Mofas benötigen, vorgeschrieben: für E-Bikes, also Elektrofahrräder, die bis zu einer Geschwindigkeit von über sechs bis 20 Stundenkilometern alleine von der Motorleistung angetrieben werden, ohne dass man dafür treten muss. Ein Versicherungs-Kennzeichen benötigen zudem S-Pedelecs, also Elektroräder mit einer Tretunterstützung von über 25 bis 45 Stundenkilometern mit oder ohne Anfahrhilfe.

In der Regel kostet das Versicherungs-Kennzeichen nicht viel und muss zum 1. März eines jeden Jahres erneuert werden. Es bestätigt das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, welche mit dem versicherten Elektrorad bei anderen zum Beispiel durch einen verschuldeten Unfall verursacht wurden. Außerdem lehnt die Kfz-Haftpflichtversicherung unangemessene Schadensforderungen Dritter ab. Eine private Haftpflichtpolice deckt Unfallschäden, die mit solchen E-Bikes oder S-Pedelecs verursacht werden, üblicherweise nicht ab.

Elektroräder, für die ein Versicherungs-Kennzeichen vorgeschrieben ist, können sich im Rahmen der Kfz-Versicherung über eine zusätzlich vereinbarte Teilkaskoversicherung beispielsweise gegen Diebstahl, Brand, Explosion oder Hagel versichern. Versicherungs-Kennzeichen sowie ein gewünschter Kaskoschutz sind beim Kfz-Versicherer beziehungsweise beim Versicherungsfachmann erhältlich.

Facebook