Wertvolles Equipment im Firmenfahrzeug

Werkzeuge und Waren in Montage- oder Auslieferungsfahrzeugen sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Eine Kfz-Kaskoversicherung übernimmt jedoch die Schäden oder den Verlust, zum Beispiel aufgrund eines Diebstahls, am Autoinhalt nicht. Es gibt jedoch eine Versicherungslösung, bei der das Equipment eines Firmenwagens nicht nur bei einer Beschädigung durch Unfall, Brand oder Einbruch-Diebstahl, sondern sogar auch aufgrund einer Vollbremsung abgesichert ist.

Für viele Firmenfahrzeuge besteht eine Vollkaskoversicherung. Bei Leasingfahrzeugen wird dies oft auch vom Leasinggeber vorgeschrieben. Dennoch ist nicht nur das Fahrzeug an sich wertvoll. In vielen dieser Firmenwagen, insbesondere in Fahrzeugen von Handwerkern, Serviceunternehmen, Zustellungsfirmen und Vertretern, werden teils kostspielige Werkzeuge, Waren und sonstige Güter transportiert.

In einer Vollkaskoversicherung ist jedoch ausschließlich das versicherte Fahrzeug selbst und die darin fest verbauten Teile wie ein fest installiertes Navigationsgerät abgesichert. Das Equipment, das im Fahrzeug mitgeführt wird, also zum Beispiel Prüf-, Mess- oder Bearbeitungswerkzeuge, Ersatzteile, Baumaterialien, Musterkollektionen oder sonstige Ge- und Verbrauchsgüter, ist über eine Kaskoversicherung nicht abgesichert.

Schutz für die im Fahrzeug mitgeführten Arbeitsutensilien

Doch auch der Kfz-Inhalt kann aufgrund eines Unfalles, eines Einbruch-Diebstahls oder bei Brand, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und sonstigen Naturereignissen beschädigt werden oder abhandenkommen. Firmen, die auch solche Schäden absichern möchten, können diesbezüglich eine Autoinhalts-Versicherung, auch Werkverkehrs-Versicherung genannt, abschließen.

Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche bestehende Police nicht nur die Schäden am mitgeführten Equipment, die aufgrund der genannten Risiken entstanden sind, sondern zahlt sogar für Schäden an den Gütern im Kfz, die durch eine verkehrsbedingte Notbremsung verursacht wurden. In manchen Policen gibt es eine zeitliche Begrenzung für den Versicherungsschutz von Einbruch-Diebstahlschäden oder Schäden durch eine Unterschlagung des Fahrzeugs.

Diese Risiken sind dann während der üblichen Geschäftszeiten, in der das Fahrzeug tagsüber genutzt wird, also beispielsweise zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr oder bis 24.00 Uhr versichert. In einigen Autoinhalts-Versicherungen kann aber auch optional vereinbart werden, dass für diese Risiken eine Rund-um-die-Uhr-Absicherung besteht. Werden die Firmenfahrzeuge nicht nur in Deutschland genutzt, lassen sich zum Teil optional gegen einen Prämienzuschlag auch Fahrten ins Ausland in den Versicherungsschutz miteinschließen

Facebook