Über 784.000 Bürger haben letztes Jahr zum ersten Mal eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommen. Mehr als jeder zweite dieser Neurentner bekam weniger als 900 Euro, jeder vierte sogar weniger als 450 Euro Monatsrente. Bei der Regelaltersrente – insgesamt gibt es mehrere Arten der gesetzlichen Altersrente, die sich unter anderem bei den Voraussetzungen, wann ein Anspruch darauf besteht, unterscheiden – erhielt sogar mehr als jeder zweite weniger als 450 Euro.
Letztes Jahr haben 18,2 Millionen Bürger eine gesetzliche Altersrente bekommen. Davon erhielten 784.359 Personen – konkret 415.876 Frauen und 368.483 Männer – eine solche Rente erstmalig ausbezahlt. Diese Neurentner hatten im Durchschnitt eine monatliche Rentenhöhe ohne Berücksichtigung möglicher Einkommenssteuerabzüge von 902 Euro – Frauen im Schnitt 742 Euro und Männer 1.083 Euro. Zum Vergleich: Die Rentenhöhe der Rentenbezieher, die schon vor 2018 eine Altersrente erhielten, betrug im Schnitt 906 Euro (Frauen 711 Euro, Männer 1.149 Euro).
Bei jedem vierten Neurentner in 2018, im Detail bei 197.877 Erstbezieher einer Altersrente, lag die Rentenhöhe sogar unter 450 Euro. 52,8 Prozent der Neurentner und damit 414.150 Personen hatten eine Altersrente von unter 900 Euro. Nur rund jeder zehnten Altersrenten-Erstbezieher bekam eine Rentenhöhe von 1.650 Euro oder höher. Die aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegen zudem, dass es erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Neurenten zwischen den verschiedenen Altersrentenarten gibt.
Regelaltersrente: Jede zweite Neurente unter 450 Euro
Anteilig die meisten in 2018 erstmalig ausbezahlten Altersrenten entfielen auf die reguläre Altersrente (Regelaltersrente). 43,3 Prozent aller Neurentner, im Detail 339.608 Rentenbezieher, erhielten eine solche Altersrente. Anspruch auf eine Regelaltersrente hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von fünf Jahren erfüllt hat. Die Regelaltersgrenze wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, hat eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Die durchschnittliche Höhe der Regelaltersrente betrug knapp 601 Euro (Frauen 493 Euro, Männer 737 Euro). 62,8 Prozent der Neurentner mit einer Regelaltersrente hatten weniger als 600 Euro, jeder Zweite, konkret 51,4 Prozent, weniger als 450 Euro.
Bei rund jedem sechsten Erstbezieher einer Regelaltersrente lag die Rentenhöhe sogar bei unter 150 Euro. Nur 10,6 Prozent der Neurentner mit einer regulären Altersrente bekamen mehr als 1.350 Euro, nur 6,0 Prozent mehr als 1.650 Euro.
Die Altersrentenart mit der höchsten Rentenhöhe
243.719 Personen, das sind 31,1 Prozent und damit etwas weniger als ein Drittel aller Neurentner, erhielten eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren. Anspruchsvoraussetzung für eine solche Rente ist eine 45-jährige Wartezeit in der GRV sowie das Erreichen der für diese Altersrente gesetzlich vorgebebenen Altersgrenze.
Für ab 1953 bis 1963 Geborene steigt die Altersgrenze je nach Geburtsjahrgang schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr an. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.
Die durchschnittliche Rentenhöhe für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren betrug für Neurentner fast 1.277 Euro – bei den Frauen waren es 1.096 Euro und bei den Männern 1.429 Euro. 45,6 Prozent aller Erstbezieher einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte hatten weniger als 1.200 Euro monatliche Rente, 17,6 Prozent dagegen 1.650 Euro oder mehr.
Jede vierte Altersrente für langjährig Versicherte über 1.200 Euro
Die dritthäufigste Altersrentenart, auf die die Neurentner in 2018 einen Anspruch hatten, war die Altersrente für langjährig Versicherte. 144.898 Personen erfüllten letztes Jahr die Anspruchs-Voraussetzungen dafür und bezogen erstmalig eine solche Rente. Wer eine solche Altersrente mit Rentenabschlägen bekommen möchte, muss mindestens das 63. Lebensjahr vollendet haben und 35 Jahre Wartezeit in der GRV vorweisen können.
Eine Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abschläge gibt es bei einer 35-jährigen Wartezeit nur, wenn man nicht vor der dafür vorgeschriebenen Altersgrenze in Rente geht. Für die 1949 bis 1963 Geborenen wurde und wird diese Altersgrenze für eine abschlagfreie Rente vom 65. auf das 67. Lebensjahr schrittweise angehoben. Wer ab 1964 geborenen ist, muss das 67. Lebensjahr, also die Regelaltersgrenze, erreicht haben.
Neurentner mit dieser Rentenart hatten eine Rentenhöhe von durchschnittlich 930 Euro – Frauen 790 Euro und Männer 1.143 Euro. 56,6 Prozent der Rentenbezieher mit einer solchen Rente erhielten unter 900 Euro im Monat. Nur etwa jeder vierte Neurentner (26,9 Prozent) hat bei dieser Rentenart über 1.200 Euro Rente. Bei jedem zehnten war die Rentenhöhe 1.650 Euro oder höher.
Sieben Prozent erhielten eine Altersrente für Schwerbehinderte
54.359 Personen und damit knapp sieben Prozent aller Neurentner mit einer Altersrente bekamen eine Altersrente für Schwerbehinderte von im Schnitt 1.037 Euro (Frauen 886 Euro, Männer 1.189 Euro).
Voraussetzung für eine solche Altersrente ist ein Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50, eine 35-jährige Wartezeit in der GRV und das Erreichen der entsprechenden Rentenaltersgrenze. Eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte gibt es ab dem 63. Lebensjahr für alle bis 1951 Geborenen und ab dem 65. Lebensjahr für alle ab 1964 Geborenen.
Für alle ab 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Wer als Schwerbehinderter einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent in Kauf nimmt, kann, wenn er ab 1964 geboren ist, ab dem 62. Lebensjahr eine solche Rente bekommen. Alle 1952 bis 1964 Geborenen müssen die vom 60. auf das 62. Lebensjahr schrittweise angehobene Altersgrenze erreicht haben.
Altersrente deutlich unter dem durchschnittlichen Einkommen
Rund 0,2 Prozent aller Neurentner erhielten sonstige Altersrentenarten. Bis auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute – hier gab es 55 Neurentner in 2018 – sind die meisten dieser Altersrentenarten jedoch nur noch von wenigen als erstmalige Altersrente zu beantragen. Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (2018: 760 Neurentner) und eine spezielle Altersrente für Frauen (2018: 960 Neurentner) gibt es für Personen, die nach 1951 geboren wurden, nicht mehr. Die meisten Personen in diesem Alter haben jedoch bereits eine Altersrente.
Im Vergleich zu den Rentenansprüchen eines Neurentners betrug das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines rentenversicherten Arbeitnehmers laut DRV in 2018 rund 3.156 Euro im Monat. Auch wenn man davon die rund 21 Prozent an Sozialversicherungs-Abgaben abzieht, die der Arbeitnehmer zu zahlen hat, zeigt sich, dass die Einkommenslücke zwischen einem durchschnittlichen Verdienst und einer durchschnittlichen Altersrente – egal bei welcher Altersrentenart – drastisch ist.
Um den Lebensstandard im Alter finanziell zu sichern, empfiehlt es sich daher, frühzeitig vorzusorgen. Von der Versicherungswirtschaft gibt es diverse bedarfsgerechte Lösungen, die zum Teil auch staatlich gefördert werden. Bei der Ermittlung, wie hoch die eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und welche zusätzliche Vorsorge notwendig ist, um die Einkommenslücke im Rentenalter zwischen Rente und bisherigen Verdienst zu schließen, kann ein Versicherungsexperte mit individuellen Analysen weiterhelfen.