Winterreifen: Was hier verboten ist, ist anderswo erlaubt

Eine europaweit einheitliche Regelung für Winterreifen gibt es nicht. Während einige Länder deren Benutzung in einem bestimmten Zeitraum fest vorschreiben, haben andere Länder nur eine situative Winterreifenpflicht. Und in wieder anderen ist die Benutzung nur in bestimmten Regionen vorgeschrieben. Dafür ist hierzulande beispielsweise die Nutzung von Spikes verboten, in anderen Ländern hingegen erlaubt.

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen dürfen Pkws diese laut Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) nur mit Winterreifen befahren. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Richtig teuer wird es, wenn es zu einem Unfall kommt, denn dann kann die Versicherung die ungeeignete Bereifung als grobe Fahrlässigkeit werten. Dies wiederum kann den Vollkaskoschutz anteilig kosten und das Risiko einer Teilschuld am Unfall erhöhen.

Mit dieser situativen Winterreifenpflicht ist Deutschland nicht alleine. Ähnliche Regelungen gibt es beispielsweise auch in Luxemburg, in der Slowakei, in Bulgarien oder in der Türkei. Aber es gibt auch eine ganze Reihe von Ländern, welche die Benutzung von Winterreifen fest vorschreiben, wie zum Beispiel Bosnien-Herzegowina (15. November bis 15. April), Estland (1. Dezember bis 1. März, in einigen Regionen auch länger), Finnland (1. Dezember bis 28. Februar), Island (November bis April), Mazedonien (15. November bis 15. März) oder Montenegro (15. November bis 31. März).

Nachbarländer mit komplett anderen Regelungen

Zwar gibt es in den beiden Alpenländern Schweiz und Österreich keine generelle Winterreifenpflicht, aber hier wie da müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen und/oder Schneeketten auf dem Fahrzeug montiert sein. Ähnlich wie hierzulande drohen, wenn man mit Sommerreifen bei Schnee, Eis und Glätte unterwegs ist, hohe Bußgelder und eine Mithaftung, wenn es zu einem Unfall kommt.

In der Zeit vom 1. November bis 15. April des Folgejahrs schreibt Österreich beispielsweise bei winterlichen Straßenverhältnissen die Benutzung von Winterreifen vor. Doch damit ist es nicht getan, denn in Österreich gelten auch noch andere Mindestprofiltiefen: Während hierzulande eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern den gesetzlichen Ansprüchen genügt, müssen es in Österreich mindestens vier Millimeter bei Radialreifen beziehungsweise fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart sein.

Dafür sind in Deutschland Spikes, also Winterreifen mit einvulkanisierten Stahl- oder Hartmetallstiften, auf öffentlichen Straßen verboten – und das bereits seit dem Jahr 1975. In Österreich und in der Schweiz hingegen sind diese Reifen weiterhin erlaubt.

Regionale Regelungen in Frankreich und Italien

Weder in Italien noch in Frankreich gibt es eine generelle Winterreifenpflicht, allerdings können in beiden Ländern bestimmte Regionen, Straßen und Gebiete mit einer solchen belegt werden. So sind beispielsweise im italienischen Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifen oder alternativ Schneeketten vorgeschrieben – und zwar unabhängig von den Witterungsbedingungen.

Auch auf der Brennerautobahn gilt im italienischen Teil vom 15. November bis 15. April abschnittsweise eine Winterausrüstungs-Pflicht, was bedeutet, dass man in dieser Zeit dort mit Winterreifen fahren oder Schneeketten mitführen muss.

In Frankreich kann die Benutzung von Winterreifen mit einem Verkehrsschild für bestimmte Regionen oder Straßen angeordnet werden – und zwar ebenfalls unabhängig vom Wetter –, wobei hier für die Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern gilt.

Vorher informieren

Die exemplarische Zusammenstellung der Regelungen bezüglich einer möglichen Winterreifenpflicht in den unterschiedlichen Ländern zeigt, wie wichtig es ist, sich vorab damit zu beschäftigen, bevor man einreist. Hierfür bieten beispielsweise Automobilclubs wie der ADAC oder der AVD online entsprechende tabellarische Zusammenstellungen.

Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. informiert unter www.reifenqualitaet.de über die spezifischen Regelungen. Wichtig ist es, nicht nur auf die Vorschriften zu achten, ob und wann eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben ist, sondern auch zu kontrollieren, ob die Winterreifen noch eine den Vorschriften entsprechende Profiltiefe aufweisen.

Übrigens: Zu erkennen sind Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen – Letztere können auch anstatt Winterreifen genutzt werden – an dem Alpine-Symbol, das ist ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

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