In welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen

12.9.2022 (verpd) Der Einsatz von Rauchmeldern in Wohnungen ist nahezu überall Pflicht. Nur in Sachsen gibt es für Bestandsgebäude – nicht jedoch Neubauten – noch eine Übergangszeit bis Ende des kommenden Jahres. Dann müssen die Geräte auch dort in ausreichender Zahl eingebaut sein. Generell ist der Immobilieneigentümer oder Vermieter für die Installation zuständig.

Der Einsatz von Rauchmeldern rettet hierzulande täglich durchschnittlich 4,1 Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder dem Tod. Zu diesem Ergebnis kam die Auswertung der Medienberichterstattung in der Zeit von Dezember 2019 bis Februar 2020, welche die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ im Jahr 2020 vorgestellt hat.

Deshalb ist auch nicht verwunderlich, dass die Gesetzgeber in den Bundesländern mittlerweile sowohl für neue Wohnhäuser als auch für Wohnungen im Bestand die Nutzung dieser Rauchmelder vorschreiben. Einzige Ausnahme ist Sachsen – hier besteht die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten erst ab dem 1. Januar 2024.

Immobilieneigentümer in der Pflicht

In welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen, ist den Landesbauordnungen der Bundesländer zu entnehmen. Dabei gilt grundsätzlich, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, diese Lebensretter eingebaut werden sollten. Berlin und Brandenburg schreiben außerdem entsprechende Geräte im Wohnzimmer vor. Der Rauchmelder selbst sollte mittig an der Zimmerdecke installiert werden.

In der Praxis gibt es hier aber noch viel Potenzial zur Verbesserung, wie die Auswertung einer im Jahr 2020 durchgeführten Felderhebung des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfeger-Handwerks Niedersachsen zeigt:

Nur 13 Prozent der Haushalte sind optimal geschützt

Demnach waren gerade einmal 13 Prozent der Haushalte optimal durch Rauchmelder geschützt, obwohl in Niedersachen eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit April 2012 und für Bestandsbauten seit 2016 besteht.

45 Prozent erfüllten gerade einmal den Mindestschutz, das heißt es waren beispielsweise nur in den vorgeschriebenen Räumen Lebensretter installiert. Zudem waren 16 Prozent der Rauchmelder falsch angebracht.

„Nach fast sechs Jahren gesetzlicher Pflicht sind diese Zahlen wirklich erschreckend. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, kommentiert Andreas Walburg vom Landesinnungsverband des Schornsteinfeger-Handwerks Niedersachsen die Ergebnisse.

Hinweise zur Installation und Wartung der Geräte sowie Details zu den landesspezifischen Regelungen liefert das Internetportal Rauchmelder-lebensretter.de, das vom Forum Brandrauchprävention e.V. betrieben wird. Zuständig für die korrekte Installation ist in allen Bundesländern normalerweise der Wohnungseigentümer beziehungsweise Vermieter.

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