Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung verdeutlicht, wie niedrig im Durchschnitt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der fast 164.400 Personen war, die letztes Jahr aufgrund gesundheitlicher Leiden eine solche beanspruchen konnten.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente: Im Schnitt rund 1.000 Euro
17.6.2024 (verpd) Wer aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung gar nicht oder nur noch weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, hat, sofern er diverse andere Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Die Betroffenen, denen letztes Jahr eine solche Rente erstmalig ausbezahlt wurde, erhielten eine Durchschnittsrente von rund 1.000 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung lag die Rentenhöhe im Schnitt sogar noch weit unter diesem Wert.
Letztes Jahr erhielten 164.364 Personen erstmals eine gesetzlich Erwerbsminderungsrente ausbezahlt, da sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten. Im Detail handelte es sich dabei um 77.622 Männer und 86.742 Frauen.
Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag vor Steuern dieser Neurentner, also die Rentenhöhe abzüglich der anfallenden Beiträge für die gesetzliche Kranken– und Pflegeversicherung, jedoch ohne Abzug einer eventuell zu zahlenden Einkommensteuer, betrug je Rentenbezieher 1.001 Euro.
Bei den betroffenen Männern lag die ausbezahlte Rente im Schnitt bei 1.042 Euro, bei den Frauen waren es dagegen nur 965 Euro. Dies belegt eine jüngst veröffentlichte Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Die Voraussetzungen …
Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, wer auf nicht absehbare Zeit aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Dazu muss der Betroffene bis auf wenige Ausnahmen vor Erwerbsminderungseintritt wenigstens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein – also eine fünfjährige Wartezeit – und davon mindestens für drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge entrichtet haben.
… einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente …
Wer wegen eines gesundheitlichen Leidens auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Kann ein Betroffener aufgrund gesundheitlicher Probleme täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen, hat er Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Weitere Informationen, wann ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, wie sie sich berechnet und inwieweit ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dazu verdienen darf, enthält die kostenlos herunterladbare DRV-Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.
… oder für Bergleute
Für Beschäftigte im Bergbau, die aus gesundheitlichen Gründen auf unabsehbare Zeit ihren Job nicht mehr nachgehen können, gibt es eine spezielle Erwerbsminderungsrente, nämlich die Rente für Bergleute.
Voraussetzung dafür ist, dass sie binnen fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre im Bergbau gearbeitet und Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zudem müssen sie bis zum Beginn der Erwerbsminderung eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung vorweisen können.
Die Höhe einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente
Letztes Jahr erhielten fast 88 Prozent der Personen, die erstmalig eine gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausbezahlt bekamen, eine volle Erwerbsminderungsrente. Konkret waren es 143.965 Betroffene. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag je Rentenbezieher lag bei 1.059 Euro.
Knapp 12 Prozent und damit 20.216 Personen wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung überwiesen. Die Auszahlungshöhe lag pro Rentenbezieher im Schnitt bei knapp 593 Euro.
Zudem hatten 183 Neurentner Anspruch auf Rente für Bergleute. Die durchschnittliche Höhe des ausbezahlten Betrages belief sich jeweils auf 383 Euro.
Rentenart | Männer | Frauen | Gesamt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
*durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag vor Steuern, Datenquelle: Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung | ||||||
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 7.553 | 630 | 12.663 | 571 | 20.216 | 593 |
Rente wegen voller Erwerbsminderung | 69.909 | 1.087 | 74.056 | 1.033 | 143.965 | 1.059 |
Rente für Bergleute | 160 | 402 | 23 | 250 | 183 | 383 |
Erwerbsminderungsrente gesamt | 77.622 | 1.042 | 86.742 | 965 | 164.364 | 1.001 |
Absicherungslücken vermeiden
Die DRV-Statistik verdeutlicht, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht reicht, um die Einkommenseinbußen, die durch eine Erwerbsminderung entstehen, auszugleichen.
Ferner erfüllen die meisten Selbstständigen, Hausfrauen und -männer sowie Kinder bis auf wenige Ausnahmen die versicherungsrechtlichen Kriterien für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht, auch wenn sie aufgrund eines Leidens dauerhaft erwerbsgemindert werden.
Ein finanzieller Schutz gegen Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsminderung ist jedoch mit privaten Versicherungslösungen wie einer privaten Erwerbs- und/oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.
Letztere leistet nicht nur, wenn der Versicherte ganz oder teilweise erwerbsunfähig ist, sondern auch, wenn er aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Übrigens: Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr.