Fast 18.900 Verkehrsopfer durch Alkoholunfälle im letzten Jahr

Es ist allgemein bekannt, dass man als Verkehrsteilnehmer aus Sicherheitsgründen nicht alkoholisiert fahren sollte. Dennoch gab es letztes Jahr jeden Tag im Schnitt mehr als 100 Alkoholunfälle, bei denen über 50 Personen verletzt oder getötet wurden.

Fast 18.900 Verkehrsopfer durch Alkoholunfälle im letzten Jahr

23.9.2024 (verpd) Nach wie vor fahren zu viele alkoholisiert Auto, Kraftrad oder Fahrrad, obwohl das Risiko, aufgrund von Alkoholeinfluss einen schweren Unfall zu verursachen, erheblich ist. Im vergangenen Jahr ereigneten sich knapp 37.200 alkoholbedingte Verkehrsunfälle mit 18.900 Verletzten oder Getöteten.

Nach den Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) registrierte die Polizei im Jahr 2023 37.172 Verkehrsunfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war. Das sind pro Tag durchschnittlich fast 102 Unfälle. Bei 15.652 alkoholbedingten Unfällen kam es zu Personenschäden. Konkret wurden dabei letztes Jahr 18.686 Personen verletzt und 198 verloren ihr Leben. Im Schnitt gab es somit täglich fast 52 Verkehrsopfer durch Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Gegenüber dem Vorjahr ist zwar die Anzahl der Alkoholunfälle um 4,1 Prozent und der dabei Verletzten oder Getöteten um 7,2 Prozent zurückgegangen, allerdings waren die Zahlen in 2023 deutlich höher als in den Jahren von 2019 bis 2021. Vergleicht man die Alkoholunfälle von 2023 mit 2019, also dem Jahr vor der Coronapandemie, gab es letztes Jahr 4,4 Prozent mehr alkoholbedingte Verkehrsunfälle und 8,5 Prozent mehr Verkehrsopfer.

Besonders schwere Unfälle durch alkoholbedingte Fahrfehler

Wie gefährlich alkoholbedingte Verkehrsunfälle sind, zeigt auch ein anderer Fakt: Letztes Jahr ereigneten sich 291.890 Verkehrsunfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden. Im Schnitt starb bei weniger als jedem hundertsten dieser schweren Verkehrsunfälle eine Person. Bei den 15.652 alkoholbedingten Unfällen, die einen Personenschaden zur Folge hatten, verlor jedoch bei mehr als jedem achtzigsten Unfall ein Mensch sein Leben.

Insgesamt wurde letztes Jahr bei den Unfällen mit Personenschäden bei 15.806 Verkehrsteilnehmern ein alkoholbedingter Fahrfehler festgestellt. Davon waren 43,8 Prozent Pkw-Fahrer, 24,4 Prozent Fahrradfahrer, 10,2 Prozent Pedelecnutzer, 8,9 Prozent Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern, 3,8 Prozent Fahrer von Krafträdern mit Versicherungskennzeichen wie Mofas, 2,7 Prozent Kraftradfahrer und 2,2 Prozent Lkw-Fahrer. In 2,3 Prozent der Fälle handelte es sich um Fußgänger.

Erhöhtes Unfallrisiko ab 0,3 Promille

Übrigens, schon mit einer Blutalkohol-Konzentration (BAK) von 0,3 Promille ist mit einer verminderten Sehleistung und dem Nachlassen von Konzentration und Reaktionsvermögen zu rechnen. Wer mit einer solchen BAK als Kfz-Fahrer Fahrunsicherheiten zeigt oder einen Unfall verursacht, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen, nämlich bis zu drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER), der Führerscheinentzug sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Und dass, obwohl das gesetzliche Alkohollimit für Kfz-Fahrer bei 0,5 Promille BAK liegt. Für Kfz-Fahrer unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit gilt sogar eine Null-Promille-Grenze. Wer die für Kfz-Fahrer gesetzlich festgelegte Promille-Grenze überschreitet, auch wenn er keine Fahrunsicherheiten zeigt oder keinen Unfall verursacht hat, muss ebenfalls mit hohen Strafen und dem Führerscheinentzug rechnen.

Als absolut fahruntüchtig gelten Kfz-Fahrer ab 1,1 Promille. Sie machen sich dadurch strafbar. Es drohen nicht nur eine Geldstrafe, drei Punkten im FAER sowie ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis fünf Jahren bis hin zum dauerhaften Verlust der Fahrberechtigung. Je nach Umstand ist sogar ein Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren möglich.

Auch alkoholisierten Radfahrern droht eine Strafe

Wer mit 1,6 oder mehr Promille erwischt wird, dem wird zusätzlich die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Überprüfung der generellen Fahreignung auferlegt. Auch wer mit dem Fahrrad mit 1,6 Promille oder mehr BAK fährt – oder auch weniger Promille hat, aber durch eine Fahrunsicherheit auffällt –, dem drohen ein Bußgeld bis hin zu einer MPU.

Bei Nichtbestehen der MPU oder wer dieses Gutachten nicht vorlegt, dem kann der Kfz-Führerschein entzogen werden – und selbst das Radfahren könnte einem untersagt werden, wie Gerichtsurteile belegen.

Übrigens, auch der Alkoholgenuss am Vorabend kann leicht dazu führen, dass man am nächsten Tag noch einen erhöhten BAK aufweist. Denn der Körper baut pro Stunde durchschnittlich nur etwa 0,15 Promille Alkohol im Blut ab. Mehr Informationen über die Wirkung und Risiken von Alkohol, über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Auto- und Radfahrer und diverse Selbsttests rund um das Thema Alkohol gibt es unter www.kenn-dein-limit.info, einem Webportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

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