Ab dem 2. Februar 2023 sind Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht, Maßnahmen zum Infektionsschutz vor Covid-19 festzulegen und zu kontrollieren. Corona-Arbeitsschutzverordnung endet Anfang Februar 30.1.2023 (verpd) Zwei Monate früher als geplant wird die Sonderregelungen…
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