Fahrzeughalter, deren Fahrzeug mit einer Schummelsoftware ausgerüstet ist, um die tatsächlich erzielten Abgaswerte zu verschleiern, sind dazu verpflichtet, nach Aufforderung durch den Hersteller ein Softwareupdate durchführen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem…
Mehr lesen